keyboard_tab Digital Market Act 2022/1925 DE
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- 2 Artikel 15 Prüfungspflicht
- 2 Artikel 35 Jährliche Berichterstattung
KAPITEL I
GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL II
TORWÄCHTER
KAPITEL III
UNFAIRE ODER DIE BESTREITBARKEIT BESCHRÄNKENDE PRAKTIKEN VON TORWÄCHTERN
KAPITEL IV
MARKTUNTERSUCHUNG
KAPITEL V
UNTERSUCHUNGS-, DURCHSETZUNGS- UND ÜBERWACHUNGSBEFUGNISSE
KAPITEL VI
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Torwächter
- zentraler Plattformdienst
- Dienst der Informationsgesellschaft
- digitaler Sektor
- Online-Vermittlungsdienste
- Online-Suchmaschine
- Online-Dienst eines sozialen Netzwerks
- Video-Sharing-Plattform-Dienst
- nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst
- Betriebssystem
- Webbrowser
- virtueller Assistent
- Cloud-Computing-Dienst
- Geschäfte für Software-Anwendungen
- Software-Anwendung
- Zahlungsdienst
- technischer Dienst zur Unterstützung von Zahlungsdiensten
- Zahlungsdienst für in der Software-Anwendung integrierte Käufe
- Identifizierungsdienst
- Endnutzer
- gewerblicher Nutzer
- Ranking
- Suchergebnisse
- Daten
- personenbezogene Daten
- nicht personenbezogene Daten
- Unternehmen
- Kontrolle
- Interoperabilität
- Umsatz
- Profiling
- Einwilligung
- nationales Gericht
- Allgemeines
- Aktive Endnutzer
- Aktive gewerbliche Nutzer
- Vorlage von Informationen
- Besondere Begriffsbestimmungen
- kommission 7
- artikel 6
- eine 6
- torwächter 5
- dieser 5
- verordnung 5
- beschreibung 5
- nach 5
- Übersicht 4
- absatz 4
- über 4
- die 3
- geprüfte 3
- bericht 3
- der 3
- seiner 3
- veröffentlicht 2
- tätigkeiten 2
- ihrer 2
- zusammenhang 2
- einen 2
- europäischen 2
- einschließlich 2
- übermittelt 2
- oder 2
- für 2
- umsetzung 2
- zwischen 1
- enthält 1
- angenommener 1
- etwaiger 1
- empfehlungen 1
- bezüglich 1
- zusammenfassung 1
- folgendes: 1
- genannte 1
- weise 1
- ziele 1
- durchsetzung 1
- erreichung 1
- fortschritte 1
- umzusetzen 1
- sind 1
- ihre 1
- regulierungsbehörden 1
- zusammenarbeit 1
- hochrangigen 1
- geprüften 1
- genannten 1
- behörden 1
Artikel 15
Prüfungspflicht
(1) Der Torwächter legt der Kommission innerhalb von sechs Monaten nach seiner Benennung gemäß Artikel 3 eine von unabhängiger Stelle geprüfte Beschreibung aller Techniken zum Verbraucher- Profiling vor, die er für einzelne oder alle seiner im Benennungsbeschluss nach Artikel 3 Absatz 9 aufgeführten zentralen Plattformdienste verwendet. Die Kommission übermittelt diese geprüfte Beschreibung dem Europäischen Datenschutzausschuss.
(2) Die Kommission kann einen Durchführungsrechtsakt nach Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe g erlassen, um die Methodik und das Verfahren für die Prüfung auszugestalten.
(3) Der Torwächter veröffentlicht eine Übersicht über die geprüfte Beschreibung nach Absatz 1. Dabei ist der Torwächter berechtigt, der Notwendigkeit der Wahrung seiner Geschäftsgeheimnisse Rechnung zu tragen. Der Torwächter aktualisiert die Beschreibung und die Übersicht mindestens einmal jährlich.
KAPITEL IV
MARKTUNTERSUCHUNG
Artikel 35
Jährliche Berichterstattung
(1) Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen jährlichen Bericht über die Umsetzung dieser Verordnung und die Fortschritte bei der Erreichung ihrer Ziele.
(2) Der in Absatz 1 genannte Bericht enthält Folgendes:
a) | eine Zusammenfassung der Tätigkeiten der Kommission, einschließlich etwaiger angenommener Maßnahmen oder Beschlüsse und laufender Marktuntersuchungen im Zusammenhang mit dieser Verordnung; |
b) | die Ergebnisse aus der Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen nach dieser Verordnung durch die Torwächter; |
c) | eine Bewertung der in Artikel 15 genannten geprüften Beschreibung; |
d) | eine Übersicht über die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Behörden im Zusammenhang mit dieser Verordnung; |
e) | eine Übersicht über die Tätigkeiten und Aufgaben der hochrangigen Gruppe digitaler Regulierungsbehörden, einschließlich der Art und Weise, wie ihre Empfehlungen bezüglich der Durchsetzung dieser Verordnung umzusetzen sind. |
(3) Die Kommission veröffentlicht den Bericht auf ihrer Internetseite.
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