keyboard_tab Contratti digitali 2019/0770 DE
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- Artikel 1 Gegenstand und Zweck
- Artikel 2 Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 Anwendungsbereich
- Artikel 4 Grad der Harmonisierung
- Artikel 5 Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitaler Dienstleistungen
- Artikel 6 Vertragsmäßigkeit der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen
- Artikel 7 Subjektive Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit
- Artikel 8 Objektive Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit
- Artikel 9 Unsachgemäße Integration der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen
- Artikel 10 Rechte Dritter
- Artikel 11 Haftung des Unternehmers
- Artikel 12 Beweislast
- Artikel 13 Abhilfe bei nicht erfolgter Bereitstellung
- Artikel 14 Abhilfen bei Vertragswidrigkeit
- Artikel 15 Ausübung des Rechts auf Beendigung des Vertrags
- Artikel 16 Pflichten des Unternehmers im Fall der Beendigung des Vertrags
- Artikel 17 Pflichten des Verbrauchers im Fall der Beendigung des Vertrags
- Artikel 18 Fristen und Zahlungsmittel für die Erstattung durch den Unternehmer
- Artikel 19 Änderung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen
- Artikel 20 Rückgriffsansprüche
- Artikel 21 Rechtsdurchsetzung
- Artikel 22 Zwingender Charakter
- Artikel 23 Änderungen der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG
- Artikel 24 Umsetzung
- Artikel 25 Überprüfung
- Artikel 26 Inkrafttreten
- Artikel 27 Adressaten
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Artikel 16
Pflichten des Unternehmers im Fall der Beendigung des Vertrags
(1)   Im Fall der Beendigung des Vertrags hat der Unternehmer dem Verbraucher alle im Rahmen des Vertrags gezahlten Beträge zurückzuerstatten.
In Fällen, in denen der Vertrag die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen gegen Zahlung eines Preises und über einen bestimmten Zeitraum vorsieht und in denen die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen während eines Zeitraums vor der Beendigung des Vertrags in vertragsgemäßem Zustand waren, hat der Unternehmer dem Verbraucher jedoch nur den Anteil des gezahlten Preises zurückzuerstatten, der dem Zeitraum entspricht, in dem die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen nicht in vertragsgemäßem Zustand waren, sowie gegebenenfalls den Teil des Preises, den der Verbraucher im Voraus für den verbleibenden Zeitraum des Vertrags — wenn dieser nicht beendet worden wäre — gezahlt hat.
(2)   In Bezug auf personenbezogene_Daten des Verbrauchers hat der Unternehmer die gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 geltenden Verpflichtungen einzuhalten.
(3)Â Â Â Der Unternehmer darf Inhalte, die nicht personenbezogene_Daten sind, und die vom Verbraucher bei der Nutzung der vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen bereitgestellt oder erstellt wurden, nicht verwenden, es sei denn, diese Inhalte
a) | haben außerhalb des Kontextes der von dem Unternehmer bereitgestellten digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen keinen Nutzen, |
b) | hängen ausschließlich mit der Nutzung der von dem Unternehmer bereitgestellten digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen durch den Verbraucher zusammen, |
c) | wurden vom Unternehmer mit anderen Daten aggregiert und können nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand disaggregiert werden oder |
d) | wurden vom Verbraucher gemeinsam mit anderen erzeugt, und andere Verbraucher können die Inhalte weiterhin nutzen. |
(4)   Mit Ausnahme der in Absatz 3 Buchstaben a, b oder c genannten Fälle stellt der Unternehmer dem Verbraucher auf dessen Ersuchen alle Inhalte, die nicht personenbezogen Daten sind, bereit, welche vom Verbraucher bei der Nutzung der vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen bereitgestellt oder erstellt wurden.
Der Verbraucher ist berechtigt, diese digitalen Inhalte kostenfrei, ohne Behinderung durch den Unternehmer, innerhalb einer angemessenen Frist und in einem allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format wiederzuerlangen.
(5)Â Â Â Der Unternehmer darf jede weitere Nutzung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen durch den Verbraucher unterbinden, insbesondere indem er unbeschadet des Absatzes 4 den Zugang des Verbrauchers zu den digitalen Inhalten oder digitalen Dienstleistungen oder das Nutzerkonto des Verbrauchers sperrt.
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