keyboard_tab Contratti digitali 2019/0770 DE
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- Artikel 1 Gegenstand und Zweck
- Artikel 2 Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 Anwendungsbereich
- Artikel 4 Grad der Harmonisierung
- Artikel 5 Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitaler Dienstleistungen
- Artikel 6 Vertragsmäßigkeit der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen
- Artikel 7 Subjektive Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit
- Artikel 8 Objektive Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit
- Artikel 9 Unsachgemäße Integration der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen
- Artikel 10 Rechte Dritter
- Artikel 11 Haftung des Unternehmers
- Artikel 12 Beweislast
- Artikel 13 Abhilfe bei nicht erfolgter Bereitstellung
- Artikel 14 Abhilfen bei Vertragswidrigkeit
- Artikel 15 Ausübung des Rechts auf Beendigung des Vertrags
- Artikel 16 Pflichten des Unternehmers im Fall der Beendigung des Vertrags
- Artikel 17 Pflichten des Verbrauchers im Fall der Beendigung des Vertrags
- Artikel 18 Fristen und Zahlungsmittel für die Erstattung durch den Unternehmer
- Artikel 19 Änderung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen
- Artikel 20 Rückgriffsansprüche
- Artikel 21 Rechtsdurchsetzung
- Artikel 22 Zwingender Charakter
- Artikel 23 Änderungen der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG
- Artikel 24 Umsetzung
- Artikel 25 Überprüfung
- Artikel 26 Inkrafttreten
- Artikel 27 Adressaten
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Artikel 19
Änderung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen
(1)   Über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen gemäß den Artikeln 7 und 8 erforderliche Maß hinausgehende Änderungen der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen, die dem Vertrag zufolge dem Verbraucher während eines Zeitraums bereitzustellen oder zugänglich zu machen sind, können vom Unternehmer vorgenommen werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) | Der Vertrag gestattet eine solche Änderung und enthält einen triftigen Grund dafür; |
b) | die Änderung ist für den Verbraucher nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden; |
c) | der Verbraucher wird in klarer und verständlicher Weise von der Änderung in Kenntnis gesetzt und |
d) | in den in Absatz 2 genannten Fällen wird der Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist im Voraus mittels eines dauerhaften Datenträgers über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung und über sein Recht, den Vertrag gemäß Absatz 2 zu beenden, oder über die Möglichkeit, die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen gemäß Absatz 4 unverändert beizubehalten, unterrichtet. |
(2)   Der Verbraucher ist berechtigt, den Vertrag zu beenden, falls durch die Änderung der Zugang des Verbrauchers zu den digitalen Inhalten oder digitalen Dienstleistungen oder deren Nutzung durch den Verbraucher beeinträchtigt wird, es sei denn, diese Beeinträchtigung ist nur geringfügig. In diesem Fall ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Information oder nach dem Zeitpunkt kostenfrei zu beenden, zu dem die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen vom Unternehmer geändert wurden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
(3)Â Â Â Beendet der Verbraucher den Vertrag auf der Grundlage von Absatz 2 dieses Artikels, so gelten die Artikel 15 bis 18 entsprechend.
(4)   Die Absätze 2 und 3 des vorliegenden Artikels finden keine Anwendung, wenn der Unternehmer dem Verbraucher ermöglicht hat, die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen ohne zusätzliche Kosten unverändert beizubehalten, und wenn die Vertragsmäßigkeit der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen gewahrt bleibt.
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