keyboard_tab Clausole e vendite online Direttiva EU 2011/0083 DE
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2019/2161 2011/83 2005/29 1998/6 1993/13
2011/0083 DE Art. 7 . Output generated live by software developed by IusOnDemand srl- Artikel 1 Gegenstand
- Artikel 2 Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 Geltungsbereich
- Artikel 4 Grad der Harmonisierung
- Artikel 5 Informationspflichten bei anderen als Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
- Artikel 6 Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
- Artikel 7 Formale Anforderungen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
- Artikel 8 Formale Anforderungen bei Fernabsatzverträgen
- Artikel 9 Widerrufsrecht
- Artikel 10 Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht
- Artikel 11 Ausübung des Widerrufsrechts
- Artikel 12 Wirkungen des Widerrufs
- Artikel 13 Pflichten des Unternehmers im Widerrufsfall
- Artikel 14 Pflichten des Verbrauchers im Widerrufsfall
- Artikel 15 Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge
- Artikel 16 Ausnahmen vom Widerrufsrecht
- Artikel 17 Geltungsbereich
- Artikel 18 Lieferung
- Artikel 19 Entgelte für die Verwendung bestimmter Zahlungsmittel
- Artikel 20 Risikoübergang
- Artikel 21 Telefonische Kommunikation
- Artikel 22 Zusätzliche Zahlungen
- Artikel 23 Rechtsdurchsetzung
- Artikel 24 Sanktionen
- Artikel 25 Unabdingbarkeit der Richtlinie
- Artikel 26 Information
- Artikel 27 Unbestellte Waren und Dienstleistungen
- Artikel 28 Umsetzung
- Artikel 29 Berichtspflichten
- Artikel 30 Berichterstattung durch die Kommission und Überprüfung
- Artikel 31 Aufhebung von Rechtsakten
- Artikel 32 Änderung der Richtlinie 93/13/EWG
- „Artikel 8a
- Artikel 33 Änderung der Richtlinie 1999/44/EG
- „Artikel 8a Berichtspflichten
- Artikel 34 Inkrafttreten
- Artikel 35 Adressaten
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- whereas (67)
- Digitale Inhalte
- Verbraucher
- Unternehmer
- Waren
- nach Verbraucherspezifikation angefertigte Waren
- Kaufvertrag
- Dienstleistungsvertrag
- Fernabsatzvertrag
- außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossener Vertrag
- Geschäftsräume
- dauerhafter Datenträger
- digitale Inhalte
- Finanzdienstleistung
- öffentliche Versteigerung
- gewerbliche Garantie
- akzessorischer Vertrag
- Wir holen die Waren ab.
- Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
- Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
- Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
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Artikel 7
Formale Anforderungen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
(1)   Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, stellt der Unternehmer die in Artikel 6 Absatz 1 vorgeschriebenen Informationen dem Verbraucher auf Papier oder, sofern der Verbraucher dem zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger bereit. Diese Informationen müssen lesbar und in klarer und verständlicher Sprache abgefasst sein.
(2)   Der Unternehmer stellt dem Verbraucher eine Kopie des unterzeichneten Vertragsdokuments oder die Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf Papier oder, sofern der Verbraucher dem zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung, wobei diese Kopie gegebenenfalls auch die Bestätigung der vorher ausdrücklich erklärten Zustimmung und der Kenntnisnahme des Verbrauchers gemäß Artikel 16 Buchstabe m umfasst.
(3)   Möchte ein Verbraucher, dass die Dienstleistung oder die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme während der Widerrufsfrist gemäß Artikel 9 Absatz 2 beginnt, so fordert der Unternehmer den Verbraucher dazu auf, ein entsprechendes ausdrückliches Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
(4)   Wenn der Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ausdrücklich die Dienste des Unternehmers zur Ausführung von Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten angefordert hat, der Unternehmer und der Verbraucher ihre vertraglichen Verpflichtungen sofort erfüllen und das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt 200 EUR nicht übersteigt, gilt:
a) | Der Unternehmer stellt dem Verbraucher die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Informationen sowie Informationen über die Höhe des Preises oder die Art der Preisberechnung zusammen mit einem Kostenvoranschlag über die Gesamtkosten auf Papier oder, wenn der Verbraucher dem zustimmt, einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Der Unternehmer stellt die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, h und k genannten Informationen zur Verfügung, kann jedoch davon absehen, diese auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger bereitzustellen, wenn der Verbraucher sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt. |
b) | Die gemäß Absatz 2 dieses Artikels bereitgestellte Bestätigung des Vertrags muss die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Informationen beinhalten. |
Die Mitgliedstaaten können beschließen, diesen Absatz nicht anzuwenden.
(5)   Die Mitgliedstaaten legen hinsichtlich der Erfüllung der in dieser Richtlinie festgelegten Informationspflichten keine weiteren formellen vorvertraglichen Informationsanforderungen fest.
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