search


keyboard_tab Clausole e vendite online Direttiva EU 2011/0083 DE

BG CS DA DE EL EN ES ET FI FR GA HR HU IT LV LT MT NL PL PT RO SK SL SV print pdf

2019/2161 2011/83 2005/29 1998/6 1993/13

2011/0083 DE Art. 28 . Output generated live by software developed by IusOnDemand srl


index :


whereas :


definitions:


cloud tag: and the number of total unique words without stopwords is: 51

 

Artikel 28

Umsetzung

(1)   Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 13. Dezember 2013 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Maßnahmen in Form von Dokumenten mit. Die Kommission bedient sich für die Zwecke des in Artikel 30 genannten Berichts dieser Dokumente.

Sie wenden diese Maßnahmen ab dem 13. Juni 2014 an.

Bei Erlass dieser Maßnahmen nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.

(2)   Diese Richtlinie gilt für Verträge, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen werden.


whereas









keyboard_arrow_down