keyboard_tab Diritto d'autore 2019/0790 DE
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TITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
TITEL II
MAẞNAHMEN ZUR ANPASSUNG VON AUSNAHMEN UND BESCHRÄNKUNGEN AN DAS DIGITALE UND GRENZÜBERSCHREITENDE UMFELD
TITEL III
MAẞNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LIZENZIERUNGSPRAXIS UND ZUR GEWÄHRLEISTUNG EINES BREITEREN ZUGANGS ZU INHALTEN
KAPITEL 1
Vergriffene Werke und sonstige Schutzgegenstände
KAPITEL 2
Maßnahmen zur Erleichterung der kollektiven Lizenzvergabe
KAPITEL 3
Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke über Videoabrufdienste
KAPITEL 4
Gemeinfreie Werke der bildenden Kunst
TITEL IV
MAẞNAHMEN ZUR SCHAFFUNG EINES FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES FÜR DEN URHEBERRECHTSSCHUTZ
KAPITEL 1
Rechte an Veröffentlichungen
KAPITEL 2
Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste
KAPITEL 3
Faire Vergütung in Verwertungsverträgen mit Urhebern und ausübenden Künstlern
TITEL V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- eine 2
- oder 2
- grundsatz 2
- vergütung 2
- mitgliedstaaten 2
- rechte 2
- recht 2
- verhältnismäßige 1
- haben 1
- bei 1
- umsetzung 1
- absatz 1
- festgelegten 1
- grundsatzes 1
- nationales 1
- artikel 1
- steht 1
- frei 1
- verschiedene 1
- mechanismen 1
- zurückzugreifen 1
- tragen 1
- vertragsfreiheit 1
- fairen 1
- ausgleich 1
- interessen 1
- angemessene 1
- sonstigen 1
- abschließen 1
- ausübende 1
- angemessenen 1
- verhältnismäßigen 1
- die 1
- stellen 1
- sicher 1
- dass 1
- urheber 1
- künstler 1
- schutzgegenstände 1
- lizenz- 1
- Übertragungsvereinbarung 1
- für 1
- ihre 1
- ausschließlichen 1
- verwertung 1
- ihrer 1
- werke 1
- rechnung 1
Artikel 18
Grundsatz der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Urheber und ausübende Künstler, die eine Lizenz- oder Übertragungsvereinbarung für ihre ausschließlichen Rechte an der Verwertung ihrer Werke oder sonstigen Schutzgegenstände abschließen, das Recht auf eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung haben.
(2) Bei der Umsetzung des in Absatz 1 festgelegten Grundsatzes in nationales Recht steht es den Mitgliedstaaten frei, auf verschiedene Mechanismen zurückzugreifen und sie tragen dem Grundsatz der vertragsfreiheit und dem fairen Ausgleich der Rechte und Interessen Rechnung.
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