keyboard_tab Diritto d'autore 2019/0790 DE
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TITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
TITEL II
MAẞNAHMEN ZUR ANPASSUNG VON AUSNAHMEN UND BESCHRÄNKUNGEN AN DAS DIGITALE UND GRENZÜBERSCHREITENDE UMFELD
TITEL III
MAẞNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LIZENZIERUNGSPRAXIS UND ZUR GEWÄHRLEISTUNG EINES BREITEREN ZUGANGS ZU INHALTEN
KAPITEL 1
Vergriffene Werke und sonstige Schutzgegenstände
KAPITEL 2
Maßnahmen zur Erleichterung der kollektiven Lizenzvergabe
KAPITEL 3
Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke über Videoabrufdienste
KAPITEL 4
Gemeinfreie Werke der bildenden Kunst
TITEL IV
MAẞNAHMEN ZUR SCHAFFUNG EINES FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES FÜR DEN URHEBERRECHTSSCHUTZ
KAPITEL 1
Rechte an Veröffentlichungen
KAPITEL 2
Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste
KAPITEL 3
Faire Vergütung in Verwertungsverträgen mit Urhebern und ausübenden Künstlern
TITEL V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- artikel 3
- rechteinhaber 3
- für 2
- interessenträger 2
- absatz 2
- nach 2
- verwertungsgesellschaften 2
- dialog 2
- fördern 2
- einzelnen 2
- branchen 2
- sicherzustellen 1
- diesem 1
- dass 1
- lizenzvergabeverfahrens 1
- nutzwert 1
- kapitel 1
- schutzbestimmungen 1
- genannten 1
- wirksam 1
- sind 1
- kapitel 1
- maßnahmen 1
- erleichterung 1
- kollektiven 1
- bedeutung 1
- einschließlich 1
- organisationen 1
- anforderungen 1
- mitgliedstaaten 1
- konsultieren 1
- einrichtungen 1
- kulturerbes 1
- bevor 1
- besondere 1
- festlegen 1
- einschlägigen 1
- regelmäßigen 1
- zwischen 1
- interessenvertretungen 1
- nutzer 1
- sowie 1
- anderen 1
- lizenzvergabe 1
Artikel 11
Dialog der Interessenträger
Die Mitgliedstaaten konsultieren die Rechteinhaber, Verwertungsgesellschaften und Einrichtungen des Kulturerbes in den einzelnen Branchen, bevor sie besondere Anforderungen nach Artikel 8 Absatz 5 festlegen, und fördern den regelmäßigen Dialog zwischen den Interessenvertretungen der Nutzer und Rechteinhaber einschließlich der Verwertungsgesellschaften sowie anderen einschlägigen Organisationen der Interessenträger, um für die einzelnen Branchen die Bedeutung und den Nutzwert des lizenzvergabeverfahrens nach Artikel 8 Absatz 1 zu fördern und sicherzustellen, dass die in diesem Kapitel genannten Schutzbestimmungen für die Rechteinhaber wirksam sind.
KAPITEL 2
Maßnahmen zur Erleichterung der kollektiven Lizenzvergabe
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