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keyboard_tab Diritto d'autore 2019/0790 DE

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2019/0790 DE cercato: 'kollektiven' . Output generated live by software developed by IusOnDemand srl


index kollektiven:

    TITEL I
    ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    TITEL II
    MAẞNAHMEN ZUR ANPASSUNG VON AUSNAHMEN UND BESCHRÄNKUNGEN AN DAS DIGITALE UND GRENZÜBERSCHREITENDE UMFELD

    TITEL III
    MAẞNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LIZENZIERUNGSPRAXIS UND ZUR GEWÄHRLEISTUNG EINES BREITEREN ZUGANGS ZU INHALTEN

    KAPITEL 1
    Vergriffene Werke und sonstige Schutzgegenstände

    KAPITEL 2
    Maßnahmen zur Erleichterung der kollektiven Lizenzvergabe
  • 1 Artikel 11 Dialog der Interessenträger

  • KAPITEL 3
    Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke über Videoabrufdienste

    KAPITEL 4
    Gemeinfreie Werke der bildenden Kunst

    TITEL IV
    MAẞNAHMEN ZUR SCHAFFUNG EINES FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES FÜR DEN URHEBERRECHTSSCHUTZ

    KAPITEL 1
    Rechte an Veröffentlichungen

    KAPITEL 2
    Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste

    KAPITEL 3
    Faire Vergütung in Verwertungsverträgen mit Urhebern und ausübenden Künstlern

    TITEL V
    SCHLUSSBESTIMMUNGEN


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Artikel 11

Dialog der Interessenträger

Die Mitgliedstaaten konsultieren die Rechteinhaber, Verwertungsgesellschaften und Einrichtungen des Kulturerbes in den einzelnen Branchen, bevor sie besondere Anforderungen nach Artikel 8 Absatz 5 festlegen, und fördern den regelmäßigen Dialog zwischen den Interessenvertretungen der Nutzer und Rechteinhaber einschließlich der Verwertungsgesellschaften sowie anderen einschlägigen Organisationen der Interessenträger, um für die einzelnen Branchen die Bedeutung und den Nutzwert des Lizenzvergabeverfahrens nach Artikel 8 Absatz 1 zu fördern und sicherzustellen, dass die in diesem Kapitel genannten Schutzbestimmungen für die Rechteinhaber wirksam sind.

KAPITEL 2

Maßnahmen zur Erleichterung der kollektiven Lizenzvergabe


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