keyboard_tab Diritto d'autore 2019/0790 DE
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TITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
TITEL II
MAẞNAHMEN ZUR ANPASSUNG VON AUSNAHMEN UND BESCHRÄNKUNGEN AN DAS DIGITALE UND GRENZÜBERSCHREITENDE UMFELD
TITEL III
MAẞNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LIZENZIERUNGSPRAXIS UND ZUR GEWÄHRLEISTUNG EINES BREITEREN ZUGANGS ZU INHALTEN
KAPITEL 1
Vergriffene Werke und sonstige Schutzgegenstände
KAPITEL 2
Maßnahmen zur Erleichterung der kollektiven Lizenzvergabe
KAPITEL 3
Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke über Videoabrufdienste
KAPITEL 4
Gemeinfreie Werke der bildenden Kunst
TITEL IV
MAẞNAHMEN ZUR SCHAFFUNG EINES FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES FÜR DEN URHEBERRECHTSSCHUTZ
KAPITEL 1
Rechte an Veröffentlichungen
KAPITEL 2
Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste
KAPITEL 3
Faire Vergütung in Verwertungsverträgen mit Urhebern und ausübenden Künstlern
TITEL V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- //eg 5
- vorschriften 4
- artikel 2
- festgelegt 2
- schutzrechte 2
- richtlinien 2
- urheberrechts 2
- //eu 2
- ziel 2
- richtlinie 2
- mit 2
- verwertung 1
- genannten 1
- für 1
- werken 1
- marktes 1
- sonstigen 1
- schutzgegenständen 1
- funktionieren 1
- sicherzustellen 1
- ausnahme 1
- einschlägigen 1
- fälle 1
- lässt 1
- diese 1
- bereits 1
- bestehenden 1
- wird 1
- geltenden 1
- insbesondere 1
- sind 1
- unberührt 1
- beeinträchtigt 1
- keiner 1
- ordnungsgemäße 1
- erleichterung 1
- verfolgt 1
- berücksichtigung 1
- anwendungsbereich 1
- dieser 1
- werden 1
- weiteren 1
- harmonisierung 1
- unionsrechts 1
- gebiet 1
- verwandten 1
- rahmen 1
- binnenmarkts 1
- unter 1
- besonderer 1
Artikel 1
Gegenstand und anwendungsbereich
(1) Mit dieser Richtlinie werden Vorschriften mit dem Ziel der weiteren Harmonisierung des Unionsrechts auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte im Rahmen des Binnenmarkts unter besonderer Berücksichtigung der digitalen und grenzüberschreitenden Nutzung geschützter Inhalte festgelegt. Außerdem enthält sie Vorschriften zu Ausnahmen und Beschränkungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte und zur Erleichterung der Lizenzvergabe sowie Vorschriften, mit denen das Ziel verfolgt wird, das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes für die Verwertung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen sicherzustellen.
(2) Mit Ausnahme der in Artikel 24 genannten Fälle lässt diese Richtlinie die bereits bestehenden Vorschriften, die in den einschlägigen geltenden Richtlinien, insbesondere in den Richtlinien 96/9/EG, 2000/31/EG, 2001/29/EG, 2006/115/EG, 2009/24/EG, 2012/28/EU und 2014/26/EU, festgelegt sind, unberührt und beeinträchtigt sie in keiner Weise.
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