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keyboard_tab Clausole e vendite online Direttiva EU 2011/0083 DE

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2019/2161 2011/83 2005/29 1998/6 1993/13

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Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnen die Ausdrücke

1.

Verbraucher“ jede natürliche Person, die bei von dieser Richtlinie erfassten Verträgen zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen;

2.

Unternehmer“ jede natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob letztere öffentlicher oder privater Natur ist, die bei von dieser Richtlinie erfassten Verträgen selbst oder durch eine andere Person, die in ihrem Namen oder Auftrag handelt, zu Zwecken tätig wird, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können;

3.

Waren“ bewegliche körperliche Gegenstände mit Ausnahme von Gegenständen, die aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden; als Waren im Sinne dieser Richtlinie gelten auch Wasser, Gas und Strom, wenn sie in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden;

4.

„nach Verbraucherspezifikation angefertigte WarenWaren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Entscheidung durch den Verbraucher maßgeblich ist;

5.

Kaufvertrag“ jeden Vertrag, durch den der Unternehmer das Eigentum an Waren an den Verbraucher überträgt oder deren Übertragung zusagt und der Verbraucher hierfür den Preis zahlt oder dessen Zahlung zusagt, einschließlich von Verträgen, die sowohl Waren als auch Dienstleistungen zum Gegenstand haben;

6.

Dienstleistungsvertrag“ jeden Vertrag, der kein Kaufvertrag ist und nach dem der Unternehmer eine Dienstleistung für den Verbraucher erbringt oder deren Erbringung zusagt und der Verbraucher hierfür den Preis zahlt oder dessen Zahlung zusagt;

7.

Fernabsatzvertrag“ jeden Vertrag, der zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet wird/werden;

8.

außerhalb_von_ Geschäftsräumen_abgeschlossener_Vertrag“ jeden Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher,

a)

der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist;

b)

für den der Verbraucher unter den unter Buchstabe a genannten Umständen ein Angebot gemacht hat;

c)

der in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde; oder

d)

der auf einem Ausflug geschlossen wird, der von dem Unternehmer in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass er für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Verbraucher wirbt und entsprechende Verträge mit dem Verbraucher abschließt;

9.

Geschäftsräume

a)

unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, oder

b)

bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt;

10.

dauerhafter_Datenträger“ jedes Medium, das es dem Verbraucher oder dem Unternehmer gestattet, an ihn persönlich gerichtete Informationen derart zu speichern, dass er sie in der Folge für eine für die Zwecke der Informationen angemessene Dauer einsehen kann, und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht;

11.

digitale_Inhalte“ Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden;

12.

Finanzdienstleistung“ jede Bankdienstleistung sowie jede Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung;

13.

öffentliche_Versteigerung“ eine Verkaufsmethode, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die bei der Versteigerung persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist;

14.

gewerbliche_Garantie“ jede dem Verbraucher gegenüber zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eingegangene Verpflichtung des Unternehmers oder eines Herstellers (Garantiegebers), den Kaufpreis zu erstatten oder die Waren auszutauschen oder nachzubessern oder Dienstleistungen für sie zu erbringen, falls sie nicht diejenigen Eigenschaften aufweisen oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllen, die in der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung, wie sie bei oder vor dem Abschluss des Vertrags verfügbar war, beschrieben sind;

15.

akzessorischer_Vertrag“ einen Vertrag, mit dem der Verbraucher Waren oder Dienstleistungen erwirbt, die im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag stehen und bei dem diese Waren oder Dienstleistungen von dem Unternehmer oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen diesem Dritten und dem Unternehmer geliefert oder erbracht werden.

Artikel 21

Telefonische Kommunikation

Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass der Verbraucher nicht verpflichtet ist, bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Unternehmer mehr als den Grundtarif zu zahlen, wenn der Unternehmer eine Telefonleitung eingerichtet hat, um mit ihm im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Das Recht von Anbietern von Telekommunikationsdiensten, Entgelte für solche Anrufe zu berechnen, bleibt von Unterabsatz 1 unberührt.

Artikel 23

Rechtsdurchsetzung

(1)   Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass angemessene und wirksame Mittel vorhanden sind, mit denen die Einhaltung dieser Richtlinie sichergestellt wird.

(2)   Die in Absatz 1 genannten Mittel schließen Rechtsvorschriften ein, nach denen eine oder mehrere der folgenden nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften bestimmten Einrichtungen gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht die gerichte oder die zuständigen Verwaltungsbehörden anrufen kann bzw. können, um die Anwendung der innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen:

a)

öffentliche Einrichtungen oder ihre Vertreter;

b)

Verbraucherverbände, die ein berechtigtes Interesse am Schutz der Verbraucher haben;

c)

Berufsverbände, die ein berechtigtes Interesse daran haben, tätig zu werden.

Artikel 35

Adressaten

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Straßburg am 25. Oktober 2011.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

J. BUZEK

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. DOWGIELEWICZ


(1)  ABl. C 317 vom 23.12.2009, S. 54.

(2)  ABl. C 200 vom 25.8.2009, S. 76.

(3)  Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2011 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 10. Oktober 2011.

(4)  ABl. L 372 vom 31.12.1985, S. 31.

(5)  ABl. L 144 vom 4.6.1997, S. 19.

(6)  ABl. L 177 vom 4.7.2008, S. 6.

(7)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

(8)  ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1.

(9)  ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45.

(10)  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.

(11)  ABl. L 124 vom 8.6.1971, S. 1.

(12)  ABl. L 319 vom 5.12.2007, S. 1.

(13)  ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22.

(14)  ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37.

(15)  ABl. L 95 vom 21.4.1993, S. 29.

(16)  ABl. L 171 vom 7.7.1999, S. 12.

(17)  ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.

(18)  ABl. L 158 vom 23.6.1990, S. 59.

(19)  ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 10.

(20)  ABl. L 133 vom 22.5.2008, S. 66.

(21)  ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 16.


ANHANG I

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

A.   Muster-Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag .

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns () mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Gestaltungshinweise:

Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein:

a)

im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: „des Vertragsabschlusses.“;

b)

im Falle eines Kaufvertrags:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“;

c)

im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“;

d)

im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“;

e)

im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“

Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ein.

Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein: „Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.“

Im Falle von Kaufverträgen, in denen Sie nicht angeboten haben, im Fall des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, fügen Sie Folgendes ein: „Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.“

Wenn der Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat:

a)

Fügen Sie ein:

„Wir holen die Waren ab.“ oder

„Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.“

b)

Fügen Sie ein:

„Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.“;

„Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“;

Wenn Sie bei einem Fernabsatzvertrag nicht anbieten, die Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen und die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von … EUR [Betrag einfügen].“, oder wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa … EUR [Betrag einfügen] geschätzt.“ oder

wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind: „Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.“ und

c)

Fügen Sie ein: „Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“

Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein: „Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“

B.   Muster-Widerrufsformular

An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (1) den von mir/uns (1) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (1)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (1)

Bestellt am (1)/erhalten am (1)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum


(1)  Unzutreffendes streichen.


ANHANG II

Entsprechungstabelle

Richtlinie 85/577/EWG

Richtlinie 97/7/EG

Diese Richtlinie

Artikel 1

 

Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 8 und 9 und Artikel 16 Buchstabe h

 

Artikel 1

Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 7

Artikel 2

 

Artikel 2 Nummer 1 und 2

 

Artikel 2 Nummer 1

Artikel 2 Nummer 7

 

Artikel 2 Nummer 2

Artikel 2 Nummer 1

 

Artikel 2 Nummer 3

Artikel 2 Nummer 2

 

Artikel 2 Nummer 4 Satz 1

Artikel 2 Nummer 7

 

Artikel 2 Nummer 4 Satz 2

 

Artikel 2 Nummer 5

Artikel 3 Absatz 1

 

Artikel 3 Absatz 4

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a

 

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe e und f

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b

 

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe j

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c

 

Artikel 3 Absatz 2, Buchstabe d

 

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e

 

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d

Artikel 3 Absatz 3

 

 

Artikel 3 Absatz 1 erster Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d

 

Artikel 3 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe l

 

Artikel 3 Absatz 1 dritter Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe m

 

Artikel 3 Absatz 1 vierter Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben e und f

 

Artikel 3 Absatz 1 fünfter Gedankenstrich

Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 16 Buchstabe k in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 13

 

Artikel 3 Absatz 2 erster Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe j

 

Artikel 3 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe f (für die Vermietung von Wohnraum), Buchstabe g (für Pauschalreisen), Buchstabe h (für Teilzeitnutzung), Buchstabe k (für die Beförderung von Personen, mit bestimmten Ausnahmen) und Artikel 16 Buchstabe l (Ausnahme vom Widerrufsrecht)

Artikel 4 Satz 1

 

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, c und h, Artikel 7 Absätze 1 und 2

Artikel 4 Satz 2

 

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7 Absatz 1

Artikel 4 Satz 3

 

Artikel 6 Absatz 1

Artikel 4 Satz 4

 

Artikel 10

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a

Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und c

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g

 

Artikel 4 Absatz 1Buchstabe f

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i

Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben o und p

 

Artikel 4 Absatz 2

Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 1, 2 und 4

 

Artikel 4 Absatz 3

Artikel 8 Absatz 5

 

Artikel 5 Absatz 1

Artikel 8 Absatz 7

 

Artikel 5 Absatz 2

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe m

 

Artikel 6 Absatz 1

Artikel 9 Absätze 1 und 2, Artikel 10, Artikel 13 Absatz 2, Artikel 14

 

Artikel 6 Absatz 2

Artikel 13 und Artikel 14 Absatz 1 Unterabsätze 2 und 3

 

Artikel 6 Absatz 3 erster Gedankenstrich

Artikel 16 Buchstabe a

 

Artikel 6 Absatz 3 zweiter Gedankenstrich

Artikel 16 Buchstabe b

 

Artikel 6 Absatz 3 dritter Gedankenstrich

Artikel 16 Buchstaben c und d

 

Artikel 6 Absatz 3 vierter Gedankenstrich

Artikel 16 Buchstabe i

 

Artikel 6 Absatz 3 fünfter Gedankenstrich

Artikel 16 Buchstabe j

 

Artikel 6 Absatz 3 sechster Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c

 

Artikel 6 Absatz 4

Artikel 15

 

Artikel 7 Absatz 1

Artikel 18 Absatz 1 (für Kaufverträge)

 

Artikel 7 Absatz 2

Artikel 18 Absätze 2, 3 und 4

 

Artikel 7 Absatz 3

 

Artikel 8

 

Artikel 9

Artikel 27

 

Artikel 10

(siehe jedoch Richtlinie 2002/58/EG, Artikel 13)

 

Artikel 11 Absatz 1

Artikel 23 Absatz 1

 

Artikel 11 Absatz 2

Artikel 23 Absatz 2

 

Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe a

Artikel 6 Absatz 9 für die Beweislast hinsichtlich der vorvertraglichen Informationspflichten; ansonsten: —

 

Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b

Artikel 24 Absatz 1

 

Artikel 11 Absatz 4

 

Artikel 12 Absatz 1

Artikel 25

 

Artikel 12 Absatz 2

 

Artikel 13

Artikel 3 Absatz 2

 

Artikel 14

Artikel 4

 

Artikel 15 Absatz 1

Artikel 28 Absatz 1

 

Artikel 15 Absatz 2

Artikel 28 Absatz 1

 

Artikel 15 Absatz 3

Artikel 28 Absatz 1

 

Artikel 15 Absatz 4

Artikel 30

 

Artikel 16

Artikel 26

 

Artikel 17

 

Artikel 18

Artikel 34

 

Artikel 19

Artikel 35

Artikel 5 Absatz 1

 

Artikel 9 und 11

Artikel 5 Absatz 2

 

Artikel 12

Artikel 6

 

Artikel 25

Artikel 7

 

Artikel 13, 14 und 15

Artikel 8

 

Artikel 4


Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) (1)

Zu verstehen als Verweis auf

Nummern 2 und 11

diese Richtlinie


(1)  ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1.


whereas









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