keyboard_tab Clausole e vendite online Direttiva EU 2011/0083 DE
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2019/2161 2011/83 2005/29 1998/6 1993/13
2011/0083 DE cercato: 'jede' . Output generated live by software developed by IusOnDemand srl- Digitale Inhalte
- Verbraucher
- Unternehmer
- Waren
- nach Verbraucherspezifikation angefertigte Waren
- Kaufvertrag
- Dienstleistungsvertrag
- Fernabsatzvertrag
- außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossener Vertrag
- Geschäftsräume
- dauerhafter Datenträger
- digitale Inhalte
- Finanzdienstleistung
- öffentliche Versteigerung
- gewerbliche Garantie
- akzessorischer Vertrag
- Wir holen die Waren ab.
- Sie haben die Waren unverzüglich und injedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
- Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
- Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
- artikel 182
- absatz 112
- oder 100
- verbraucher 55
- waren 54
- buchstabe 51
- unternehmer 42
- nicht 41
- für 36
- werden 31
- wenn 25
- kosten 24
- abl 21
- über 21
- vertrag 20
- gemäß 20
- dass 19
- gegebenenfalls 18
- einem 18
- richtlinie 18
- haben 16
- unternehmers 16
- dienstleistungen 16
- einer 15
- eines 15
- vertrags 14
- nummer 14
- können 14
- einen 13
- gedankenstrich 13
- diese 13
- dieser 12
- eine 11
- ihnen 11
- verbrauchers 11
- falle 11
- tragen 10
- widerrufsrecht 10
- rücksendung 9
- lieferung 9
- wird 9
- denen 9
- informationen 8
- fügen 8
- berechnet 8
- geschäftsräumen 8
- angeboten 8
- tagen 8
- buchstaben 8
- zeitpunkt 7
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnen die Ausdrücke
1. | „ Verbraucher“ jede natürliche Person, die bei von dieser Richtlinie erfassten Verträgen zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen; |
2. | „ Unternehmer“ jede natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob letztere öffentlicher oder privater Natur ist, die bei von dieser Richtlinie erfassten Verträgen selbst oder durch eine andere Person, die in ihrem Namen oder Auftrag handelt, zu Zwecken tätig wird, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; |
3. | „ Waren“ bewegliche körperliche Gegenstände mit Ausnahme von Gegenständen, die aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden; als Waren im Sinne dieser Richtlinie gelten auch Wasser, Gas und Strom, wenn sie in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden; |
4. | „nach Verbraucherspezifikation angefertigte Waren“ Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Entscheidung durch den Verbraucher maßgeblich ist; |
5. | „ Kaufvertrag“ jeden Vertrag, durch den der Unternehmer das Eigentum an Waren an den Verbraucher überträgt oder deren Übertragung zusagt und der Verbraucher hierfür den Preis zahlt oder dessen Zahlung zusagt, einschließlich von Verträgen, die sowohl Waren als auch Dienstleistungen zum Gegenstand haben; |
6. | „ Dienstleistungsvertrag“ jeden Vertrag, der kein Kaufvertrag ist und nach dem der Unternehmer eine Dienstleistung für den Verbraucher erbringt oder deren Erbringung zusagt und der Verbraucher hierfür den Preis zahlt oder dessen Zahlung zusagt; |
7. | „ Fernabsatzvertrag“ jeden Vertrag, der zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet wird/werden; |
8. | „ außerhalb_von_ Geschäftsräumen_abgeschlossener_Vertrag“ jeden Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher,
|
9. | „ Geschäftsräume“
|
10. | „ dauerhafter_Datenträger“ jedes Medium, das es dem Verbraucher oder dem Unternehmer gestattet, an ihn persönlich gerichtete Informationen derart zu speichern, dass er sie in der Folge für eine für die Zwecke der Informationen angemessene Dauer einsehen kann, und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht; |
11. | „ digitale_Inhalte“ Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden; |
12. | „ Finanzdienstleistung“ jede Bankdienstleistung sowie jede Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung; |
13. | „ öffentliche_Versteigerung“ eine Verkaufsmethode, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die bei der Versteigerung persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist; |
14. | „ gewerbliche_Garantie“ jede dem Verbraucher gegenüber zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eingegangene Verpflichtung des Unternehmers oder eines Herstellers (Garantiegebers), den Kaufpreis zu erstatten oder die Waren auszutauschen oder nachzubessern oder Dienstleistungen für sie zu erbringen, falls sie nicht diejenigen Eigenschaften aufweisen oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllen, die in der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung, wie sie bei oder vor dem Abschluss des Vertrags verfügbar war, beschrieben sind; |
15. | „ akzessorischer_Vertrag“ einen Vertrag, mit dem der Verbraucher Waren oder Dienstleistungen erwirbt, die im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag stehen und bei dem diese Waren oder Dienstleistungen von dem Unternehmer oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen diesem Dritten und dem Unternehmer geliefert oder erbracht werden. |
Artikel 6
Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
(1) Bevor der Verbraucher durch einen Vertrag im Fernabsatz oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder ein entsprechendes Vertragsangebot gebunden ist, informiert der Unternehmer den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über Folgendes:
a) | die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen, in dem für das Kommunikationsmittel und die Waren oder Dienstleistungen angemessenen Umfang; |
b) | die Identität des Unternehmers, beispielsweise seinen Handelsnamen; |
c) | die Anschrift des Ortes, an dem der Unternehmer niedergelassen ist, und gegebenenfalls seine Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse, damit der Verbraucher schnell Kontakt zu ihm aufnehmen und effizient mit ihm kommunizieren kann, sowie gegebenenfalls die Anschrift und die Identität des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt; |
d) | falls diese von der gemäß Buchstabe c angegebenen Anschrift abweicht, die Geschäftsanschrift des Unternehmers und gegebenenfalls die Geschäftsanschrift des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt, an die sich der Verbraucher mit jeder Beschwerde wenden kann; |
e) | den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben, oder in den Fällen, in denen der Preis aufgrund der Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten, oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzliche Kosten anfallen können. Im Falle eines unbefristeten Vertrags oder eines Abonnement-Vertrags umfasst der Gesamtpreis die pro Abrechnungszeitraum anfallenden Gesamtkosten. Wenn für einen solchen Vertrag Festbeträge in Rechnung gestellt werden, umfasst der Gesamtpreis ebenfalls die monatlichen Gesamtkosten. Wenn die Gesamtkosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, ist die Art der Preisberechnung anzugeben; |
f) | die Kosten für den Einsatz der für den Vertragsabschluss genutzten Fernkommunikationstechnik, sofern diese nicht nach dem Grundtarif berechnet werden; |
g) | die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem sich der Unternehmer verpflichtet, die Waren zu liefern oder die Dienstleistung zu erbringen, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden; |
h) | im Falle des Bestehens eines Widerrufsrechts die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung dieses Rechts gemäß Artikel 11 Absatz 1 sowie das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B; |
i) | gegebenenfalls den Hinweis, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat und bei Fernabsatzverträgen die Kosten für die Rücksendung der Waren, wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können; |
j) | den Hinweis, dass, falls der Verbraucher das Widerrufsrecht nach Erklärung eines Verlangens gemäß Artikel 7 Absatz 3 oder Artikel 8 Absatz 8 ausübt, der Verbraucher verpflichtet ist, dem Unternehmer einen angemessenen Betrag gemäß Artikel 14 Absatz 3 zu leisten; |
k) | in Fällen, in denen gemäß Artikel 16 kein Widerrufsrecht besteht, den Hinweis, dass der Verbraucher nicht über ein Widerrufsrecht verfügt, oder gegebenenfalls die Umstände, unter denen der Verbraucher sein Widerrufsrecht verliert; |
l) | den Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für die Waren; |
m) | gegebenenfalls den Hinweis auf das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und gewerblichen Garantien; |
n) | gegebenenfalls den Hinweis auf bestehende einschlägige Verhaltenskodizes gemäß Artikel 2 Buchstabe f der Richtlinie 2005/29/EG und darauf, wie Exemplare davon erhalten werden können; |
o) | gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge; |
p) | gegebenenfalls die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht; |
q) | gegebenenfalls den Hinweis auf die Tatsache, dass der Unternehmer vom Verbraucher die Stellung einer Kaution oder die Leistung anderer finanzieller Sicherheiten verlangen kann, sowie deren Bedingungen; |
r) | gegebenenfalls die Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte; |
s) | gegebenenfalls — soweit wesentlich — die Interoperabilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese dem Unternehmer bekannt ist oder vernünftigerweise bekannt sein dürfte; |
t) | gegebenenfalls die Möglichkeit des Zugangs zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, und die Voraussetzungen für diesen Zugang. |
(2) Absatz 1 gilt auch dann für Verträge über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden.
(3) Im Falle einer öffentlichen Versteigerung können anstelle der in Absatz 1 Buchstaben b, c und d genannten Informationen die entsprechenden Angaben des Versteigerers übermittelt werden.
(4) Die Informationen nach Absatz 1 Buchstaben h, i und j können mittels der Muster-Widerrufsbelehrung gemäß Anhang I Teil A gegeben werden. Die Informationspflicht des Unternehmers gemäß Absatz 1 Buchstaben h, i und j ist erfüllt, wenn der Unternehmer dieses Informationsformular zutreffend ausgefüllt dem Verbraucher übermittelt hat.
(5) Die Informationen nach Absatz 1 sind fester Bestandteil des Fernabsatzvertrags oder des außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrags und dürfen nicht geändert werden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
(6) Ist der Unternehmer seiner Pflicht zur Information über die zusätzlichen und sonstigen Kosten gemäß Absatz 1 Buchstabe e oder über die Kosten für die Rücksendung der Waren gemäß Absatz 1 Buchstabe i nicht nachgekommen, so hat der Verbraucher die zusätzlichen und sonstigen Kosten nicht zu tragen.
(7) Die Mitgliedstaaten können sprachliche Anforderungen in Bezug auf die Vertragsinformationen in ihrem nationalen Recht aufrechterhalten oder einführen, um damit sicherzustellen, dass diese Angaben vom Verbraucher ohne Weiteres verstanden werden.
(8) Die in dieser Richtlinie festgelegten Informationspflichten gelten zusätzlich zu den Informationspflichten nach der Richtlinie 2006/123/EG und der Richtlinie 2000/31/EG und hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, zusätzliche Informationspflichten im Einklang mit jenen Richtlinien vorzusehen.
Unbeschadet des Unterabsatzes 1 hat bei Kollisionen zwischen einer Bestimmung der Richtlinie 2006/123/EG oder der Richtlinie 2000/31/EG betreffend den Inhalt der Information und die Art und Weise, wie die Information bereitzustellen ist, und einer Bestimmung dieser Richtlinie die Bestimmung dieser Richtlinie Vorrang.
(9) Die Beweislast für die Erfüllung der in diesem Kapitel genannten Informationspflichten obliegt dem Unternehmer.
Artikel 13
Pflichten des Unternehmers im Widerrufsfall
(1) Der Unternehmer hat alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem er gemäß Artikel 11 über den Entschluss des Verbrauchers informiert wird, den Vertrag zu widerrufen.
Der Unternehmer nimmt die Rückzahlung gemäß Unterabsatz 1 unter Verwendung desselben Zahlungsmittels vor, das vom Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, und vorausgesetzt, für den Verbraucher fallen infolge einer solchen Rückzahlung keine Kosten an.
(2) Unbeschadet des Absatzes 1 ist der Unternehmer nicht verpflichtet, zusätzliche Kosten zu erstatten, wenn sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene, günstigste Standardlieferung entschieden hat.
(3) Bei Kaufverträgen kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist, es sei denn, der Unternehmer hat angeboten, die Waren selbst abzuholen.
Artikel 14
Pflichten des Verbrauchers im Widerrufsfall
(1) Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens nach 14 Tagen ab dem Tag, an dem er dem Unternehmer gemäß Artikel 11 seinen Entschluss mitgeteilt hat, den Vertrag zu widerrufen, an den Unternehmer oder eine von diesem zur Entgegennahme der Waren ermächtigte Person zurückzusenden oder zu übergeben, es sei denn, der Unternehmer hat angeboten, die Waren selbst abzuholen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.
Der Verbraucher hat nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen, es sei denn, der Unternehmer hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu tragen oder der Unternehmer hat es unterlassen, den Verbraucher darüber zu unterrichten, dass er diese Kosten zu tragen hat.
Im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, holt der Unternehmer die Waren auf eigene Kosten ab, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie normalerweise nicht per Post zurückgesandt werden können.
(2) Der Verbraucher haftet für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist. Der Verbraucher haftet in keinem Fall für den Wertverlust der Waren, wenn er vom Unternehmer nicht gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
(3) Übt ein Verbraucher das Widerrufsrecht aus, nachdem er ein Verlangen gemäß Artikel 7 Absatz 3 oder Artikel 8 Absatz 8 erklärt hat, so zahlt er dem Unternehmer einen Betrag, der verhältnismäßig dem entspricht, was bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Unternehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen geleistet worden ist. Der anteilige Betrag, den der Verbraucher an den Unternehmer zu zahlen hat, wird auf der Grundlage des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises berechnet. Ist der Gesamtpreis überhöht, so wird der anteilige Betrag auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung berechnet.
(4) Der Verbraucher hat nicht aufzukommen für:
a) | Dienstleistungen, die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme, die während der Widerrufsfrist ganz oder teilweise erbracht wurden, wenn
|
b) | die vollständige oder teilweise Bereitstellung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn
|
(5) Sofern in Artikel 13 Absatz 2 und diesem Artikel nichts anderes vorgesehen ist, kann der Verbraucher aufgrund der Ausübung seines Widerrufsrechts nicht in Anspruch genommen werden.
Artikel 22
Zusätzliche Zahlungen
Bevor der Verbraucher durch den Vertrag oder das Angebot gebunden ist, hat der Unternehmer die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers zu jeder Extrazahlung einzuholen, die über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistungspflicht des Unternehmers hinausgeht. Hat der Unternehmer vom Verbraucher keine ausdrückliche Zustimmung eingeholt, sondern sie dadurch herbeigeführt, dass er Voreinstellungen verwendet hat, die vom Verbraucher abgelehnt werden müssen, wenn er die zusätzliche Zahlung vermeiden will, so hat der Verbraucher Anspruch auf Erstattung dieser Zahlung.
KAPITEL V
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
Artikel 35
Adressaten
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Geschehen zu Straßburg am 25. Oktober 2011.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
J. BUZEK
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. DOWGIELEWICZ
(1) ABl. C 317 vom 23.12.2009, S. 54.
(2) ABl. C 200 vom 25.8.2009, S. 76.
(3) Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2011 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 10. Oktober 2011.
(4) ABl. L 372 vom 31.12.1985, S. 31.
(5) ABl. L 144 vom 4.6.1997, S. 19.
(6) ABl. L 177 vom 4.7.2008, S. 6.
(7) ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.
(8) ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1.
(9) ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45.
(10) ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.
(11) ABl. L 124 vom 8.6.1971, S. 1.
(12) ABl. L 319 vom 5.12.2007, S. 1.
(13) ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22.
(14) ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37.
(15) ABl. L 95 vom 21.4.1993, S. 29.
(16) ABl. L 171 vom 7.7.1999, S. 12.
(17) ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.
(18) ABl. L 158 vom 23.6.1990, S. 59.
(19) ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 10.
(20) ABl. L 133 vom 22.5.2008, S. 66.
(21) ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 16.
ANHANG I
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
A. Muster-Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag .
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns () mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Gestaltungshinweise:
Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein:
|
Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ein. |
Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein: „Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.“ |
Im Falle von Kaufverträgen, in denen Sie nicht angeboten haben, im Fall des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, fügen Sie Folgendes ein: „Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.“ |
Wenn der Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat:
|
Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein: „Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“ |
B. Muster-Widerrufsformular
— | An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: |
— | Hiermit widerrufe(n) ich/wir (1) den von mir/uns (1) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (1)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (1) |
— |
— | Name des/der Verbraucher(s) |
— | Anschrift des/der Verbraucher(s) |
— | Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) |
— | Datum |
(1) Unzutreffendes streichen.
ANHANG II
Entsprechungstabelle
Richtlinie 85/577/EWG | Richtlinie 97/7/EG | Diese Richtlinie |
Artikel 1 |
| Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 8 und 9 und Artikel 16 Buchstabe h |
| Artikel 1 | Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 7 |
Artikel 2 |
| Artikel 2 Nummer 1 und 2 |
| Artikel 2 Nummer 1 | Artikel 2 Nummer 7 |
| Artikel 2 Nummer 2 | Artikel 2 Nummer 1 |
| Artikel 2 Nummer 3 | Artikel 2 Nummer 2 |
| Artikel 2 Nummer 4 Satz 1 | Artikel 2 Nummer 7 |
| Artikel 2 Nummer 4 Satz 2 | — |
| Artikel 2 Nummer 5 | — |
Artikel 3 Absatz 1 |
| Artikel 3 Absatz 4 |
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a |
| Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe e und f |
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b |
| Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe j |
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c |
| — |
Artikel 3 Absatz 2, Buchstabe d |
| Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d |
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e |
| Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d |
Artikel 3 Absatz 3 |
| — |
| Artikel 3 Absatz 1 erster Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d |
| Artikel 3 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe l |
| Artikel 3 Absatz 1 dritter Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe m |
| Artikel 3 Absatz 1 vierter Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben e und f |
| Artikel 3 Absatz 1 fünfter Gedankenstrich | Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 16 Buchstabe k in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 13 |
| Artikel 3 Absatz 2 erster Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe j |
| Artikel 3 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe f (für die Vermietung von Wohnraum), Buchstabe g (für Pauschalreisen), Buchstabe h (für Teilzeitnutzung), Buchstabe k (für die Beförderung von Personen, mit bestimmten Ausnahmen) und Artikel 16 Buchstabe l (Ausnahme vom Widerrufsrecht) |
Artikel 4 Satz 1 |
| Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, c und h, Artikel 7 Absätze 1 und 2 |
Artikel 4 Satz 2 |
| Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7 Absatz 1 |
Artikel 4 Satz 3 |
| Artikel 6 Absatz 1 |
Artikel 4 Satz 4 |
| Artikel 10 |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a | Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und c |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g |
| Artikel 4 Absatz 1Buchstabe f | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h | — |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i | Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben o und p |
| Artikel 4 Absatz 2 | Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 1, 2 und 4 |
| Artikel 4 Absatz 3 | Artikel 8 Absatz 5 |
| Artikel 5 Absatz 1 | Artikel 8 Absatz 7 |
| Artikel 5 Absatz 2 | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe m |
| Artikel 6 Absatz 1 | Artikel 9 Absätze 1 und 2, Artikel 10, Artikel 13 Absatz 2, Artikel 14 |
| Artikel 6 Absatz 2 | Artikel 13 und Artikel 14 Absatz 1 Unterabsätze 2 und 3 |
| Artikel 6 Absatz 3 erster Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstabe a |
| Artikel 6 Absatz 3 zweiter Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstabe b |
| Artikel 6 Absatz 3 dritter Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstaben c und d |
| Artikel 6 Absatz 3 vierter Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstabe i |
| Artikel 6 Absatz 3 fünfter Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstabe j |
| Artikel 6 Absatz 3 sechster Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c |
| Artikel 6 Absatz 4 | Artikel 15 |
| Artikel 7 Absatz 1 | Artikel 18 Absatz 1 (für Kaufverträge) |
| Artikel 7 Absatz 2 | Artikel 18 Absätze 2, 3 und 4 |
| Artikel 7 Absatz 3 | — |
| Artikel 8 | — |
| Artikel 9 | Artikel 27 |
| Artikel 10 | — (siehe jedoch Richtlinie 2002/58/EG, Artikel 13) |
| Artikel 11 Absatz 1 | Artikel 23 Absatz 1 |
| Artikel 11 Absatz 2 | Artikel 23 Absatz 2 |
| Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe a | Artikel 6 Absatz 9 für die Beweislast hinsichtlich der vorvertraglichen Informationspflichten; ansonsten: — |
| Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b | Artikel 24 Absatz 1 |
| Artikel 11 Absatz 4 | — |
| Artikel 12 Absatz 1 | Artikel 25 |
| Artikel 12 Absatz 2 | — |
| Artikel 13 | Artikel 3 Absatz 2 |
| Artikel 14 | Artikel 4 |
| Artikel 15 Absatz 1 | Artikel 28 Absatz 1 |
| Artikel 15 Absatz 2 | Artikel 28 Absatz 1 |
| Artikel 15 Absatz 3 | Artikel 28 Absatz 1 |
| Artikel 15 Absatz 4 | Artikel 30 |
| Artikel 16 | Artikel 26 |
| Artikel 17 | — |
| Artikel 18 | Artikel 34 |
| Artikel 19 | Artikel 35 |
Artikel 5 Absatz 1 |
| Artikel 9 und 11 |
Artikel 5 Absatz 2 |
| Artikel 12 |
Artikel 6 |
| Artikel 25 |
Artikel 7 |
| Artikel 13, 14 und 15 |
Artikel 8 |
| Artikel 4 |
Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) (1) | Zu verstehen als Verweis auf |
Nummern 2 und 11 | diese Richtlinie |
whereas