Pratiche sleali 2005/0029 DE
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- Verbraucher
- Gewerbetreibender
- Produkt
- Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern
- wesentliche Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers
- Verhaltenskodex
- Urheber eines Kodex
- berufliche Sorgfalt
- Aufforderung zum Kauf
- unzulässige Beeinflussung
- geschäftliche Entscheidung
- reglementierter Beruf
- oder 12
- produkt 3
- durch 3
- belästigung 3
- nötigung 3
- körperlicher 2
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- beeinflussen 1
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- drohungen 1
- rechtlich 1
Artikel 8
Aggressive Geschäftspraktiken
Eine Geschäftspraxis gilt als aggressiv, wenn sie im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände die Entscheidungs- oder Verhaltensfreiheit des Durchschnittsverbrauchers in Bezug auf das Produkt durch Belästigung, nötigung, einschließlich der Anwendung körperlicher Gewalt, oder durch unzulässige_Beeinflussung tatsächlich oder voraussichtlich erheblich beeinträchtigt und dieser dadurch tatsächlich oder voraussichtlich dazu veranlasst wird, eine geschäftliche_Entscheidung zu treffen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.
Artikel 9
Belästigung, nötigung und unzulässige_Beeinflussung
Bei der Feststellung, ob im Rahmen einer Geschäftspraxis die Mittel der Belästigung, der nötigung, einschließlich der Anwendung körperlicher Gewalt, oder der unzulässigen Beeinflussung eingesetzt werden, ist abzustellen auf:
a) | Zeitpunkt, Ort, Art oder Dauer des Einsatzes; |
b) | die Verwendung drohender oder beleidigender Formulierungen oder Verhaltensweisen; |
c) | die Ausnutzung durch den Gewerbetreibenden von konkreten Unglückssituationen oder Umständen von solcher Schwere, dass sie das Urteilsvermögen des Verbrauchers beeinträchtigen, worüber sich der Gewerbetreibende bewusst ist, um die Entscheidung des Verbrauchers in Bezug auf das Produkt zu beeinflussen; |
d) | belastende oder unverhältnismäßige Hindernisse nichtvertraglicher Art, mit denen der Gewerbetreibende den Verbraucher an der Ausübung seiner vertraglichen Rechte zu hindern versucht, wozu auch das Recht gehört, den Vertrag zu kündigen oder zu einem anderen Produkt oder einem anderen Gewerbetreibenden zu wechseln; |
e) | Drohungen mit rechtlich unzulässigen Handlungen. |
KAPITEL 3
VERHALTENSKODIZES
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