keyboard_tab Digital Service Act 2022/2065 DE
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- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Geltungsbereich
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 „Reine Durchleitung“
- Art. 5 „Caching“
- Art. 6 Hosting
- Art. 7 Freiwillige Untersuchungen auf Eigeninitiative und Einhaltung der Rechtsvorschriften
- Art. 8 Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung
- Art. 9 Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte
- Art. 10 Auskunftsanordnungen
- Art. 11 Kontaktstellen für die Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und den Vorstand
- Art. 12 Kontaktstellen für Nutzer der Dienste
- Art. 13 Gesetzlicher Vertreter
- Art. 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Art. 15 Transparenzberichtspflichten der Anbieter von Vermittlungsdiensten
- Art. 16 Melde- und Abhilfeverfahren
- Art. 17 Begründung
- Art. 18 Meldung des Verdachts auf Straftaten
- Art. 19 Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen
- Art. 20 Internes Beschwerdemanagementsystem
- Art. 21 Außergerichtliche Streitbeilegung
- Art. 22 Vertrauenswürdige Hinweisgeber
- Art. 23 Maßnahmen und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung
- Art. 24 Transparenzberichtspflichten der Anbieter von Online-Plattformen
- Art. 25 Gestaltung und Organisation der Online-Schnittstelle
- Art. 26 Werbung auf Online-Plattformen
- Art. 27 Transparenz der Empfehlungssysteme
- Art. 28 Online-Schutz Minderjähriger
- Art. 29 Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen
- Art. 30 Nachverfolgbarkeit von Unternehmern
- Art. 31 Konformität durch Technikgestaltung
- Art. 32 Recht auf Information
- Art. 33 Sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen
- Art. 34 Risikobewertung
- Art. 35 Risikominderung
- Art. 36 Krisenreaktionsmechanismus
- Art. 37 Unabhängige Prüfung
- Art. 38 Empfehlungssysteme
- Art. 39 Zusätzliche Transparenz der Online-Werbung
- Art. 40 Datenzugang und Kontrolle
- Art. 41 Compliance-Abteilung
- Art. 42 Transparenzberichtspflichten
- Art. 43 Aufsichtsgebühren
- Art. 44 Normen
- Art. 45 Verhaltenskodizes
- Art. 46 Verhaltenskodizes für Online-Werbung
- Art. 47 Verhaltenskodizes in Bezug auf die Barrierefreiheit
- Art. 48 Krisenprotokolle
- Art. 49 Zuständige Behörden und Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 50 Anforderungen an Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 51 Befugnisse der Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 52 Sanktionen
- Art. 53 Beschwerderecht
- Art. 54 Entschädigung
- Art. 55 Tätigkeitsberichte
- Art. 56 Zuständigkeit
- Art. 57 Gegenseitige Amtshilfe
- Art. 58 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 59 Befassung der Kommission
- Art. 60 Gemeinsame Untersuchungen
- Art. 61 Europäisches Gremium für digitale Dienste
- Art. 62 Struktur des Gremiums
- Art. 63 Aufgaben des Gremiums
- Art. 64 Entwicklung von Sachkenntnis und Kapazitäten
- Art. 65 Durchsetzung von Pflichten der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
- Art. 66 Einleitung von Verfahren durch die Kommission und Zusammenarbeit bei Untersuchungen
- Art. 67 Auskunftsverlangen
- Art. 68 Befugnis zur Befragung und Aufnahme von Aussagen
- Art. 69 Befugnis zur Durchführung von Nachprüfungen
- Art. 70 Einstweilige Maßnahmen
- Art. 71 Verpflichtungszusagen
- Art. 72 Überwachungsmaßnahmen
- Art. 73 Nichteinhaltung
- Art. 74 Geldbußen
- Art. 75 Erweiterte Beaufsichtigung von Maßnahmen zur Behebung von Zuwiderhandlungen gegen in Kapitel III Abschnitt 5 festgelegte Pflichten
- Art. 76 Zwangsgelder
- Art. 77 Verjährungsfrist für die Verhängung von Sanktionen
- Art. 78 Verjährungsfrist für die Durchsetzung von Sanktionen
- Art. 79 Anspruch auf rechtliches Gehör und Recht auf Akteneinsicht
- Art. 80 Veröffentlichung von Beschlüssen
- Art. 81 Ermessensnachprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union
- Art. 82 Beschränkung der Anträge auf Akteneinsicht und Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten
- Art. 83 Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Kommission
- Art. 84 Berufsgeheimnis
- Art. 85 Informationsaustauschsystem
- Art. 86 Vertretung
- Art. 87 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 88 Ausschussverfahren
- Art. 89 Änderung der Richtlinie 2000/31/EG
- Art. 90 Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
- Art. 91 Überprüfung
- Art. 92 Bevorstehenden Anwendung für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen.
- Artikel 93 Inkrafttreten und Anwendung
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II
HAFTUNG DER ANBIETER VON VERMITTLUNGSDIENSTEN
KAPITEL III
SORGFALTSPFLICHTEN FÜR EIN TRANSPARENTES UND SICHERES ONLINE-UMFELD
ABSCHNITT 1
Bestimmungen für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten
ABSCHNITT 2
Zusätzliche Bestimmungen für Hostingdiensteanbieter, einschließlich Online-Plattformen
ABSCHNITT 3
Zusätzliche Bestimmungen für Anbieter von Online-Plattformen
ABSCHNITT 4
Bestimmungen für Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen
ABSCHNITT 5
Zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf den Umgang mit systemischen Risiken für Anbieter von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen
ABSCHNITT 6
Sonstige Bestimmungen über Sorgfaltspflichten
KAPITEL IV
UMSETZUNG, ZUSAMMENARBEIT, SANKTIONEN UND DURCHSETZUNG
ABSCHNITT 1
Zuständige Behörden und nationale Koordinatoren für digitale Dienste
ABSCHNITT 2
Zuständigkeit, koordinierte Untersuchungen und Kohärenzmechanismen
ABSCHNITT 3
Europäisches Gremium für digitale Dienste
ABSCHNITT 4
Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
ABSCHNITT 5
Gemeinsame Durchsetzungsbestimmungen
ABSCHNITT 6
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
KAPITEL V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Dark Patterns
- Dienst der Informationsgesellschaft
- Nutzer
- Verbraucher
- in der Union Dienstleistungen anbieten
- wesentliche Verbindung zur Union
- Unternehmer
- Vermittlungsdienst
- reine Durchleitung
- Caching
- Hosting
- rechtswidrige Inhalte
- Online-Plattform
- Online-Suchmaschine
- öffentliche Verbreitung
- Fernabsatzvertrag
- Online-Schnittstelle
- Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort
- Koordinator für digitale Dienste am Bestimmungsort
- aktiver Nutzer einer Online-Plattform
- aktiver Nutzer einer Online-Suchmaschine
- Werbung
- Empfehlungssystem
- Moderation von Inhalten
- allgemeine Geschäftsbedingungen
- Menschen mit Behinderungen
- Umsatz
- Reine Durchleitung
- Caching
- werbung 14
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- artikel 5
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- gruppe 1
Artikel 39
Zusätzliche Transparenz der Online- Werbung
(1) Die Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen, die Werbung auf ihren Online-Schnittstellen anzeigen, stellen die in Absatz 2 genannten Angaben in einem spezifischen Bereich ihrer Online-Schnittstelle zusammen und machen diese über Anwendungsprogrammierschnittstellen für den gesamten Zeitraum, in dem sie eine Werbung anzeigen, und ein Jahr lang nach der letzten Anzeige der Werbung auf ihren Online-Schnittstellen mithilfe eines durchsuchbaren und verlässlichen Werkzeugs, das mit mehreren Kriterien abgefragt werden kann, öffentlich zugänglich. Sie stellen sicher, dass das Archiv keine personenbezogenen Daten der Nutzer enthält, denen die Werbung angezeigt wurde oder hätte angezeigt werden können, und angemessene Bemühungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Informationen präzise und vollständig sind.
(2) Das Archiv enthält zumindest alle folgenden Angaben:
a) | den Inhalt der Werbung, einschließlich des Namens des Produkts, der Dienstleistung oder der Marke und des Gegenstands der Werbung; |
b) | die natürliche oder juristische Person, in deren Namen die Werbung angezeigt wird; |
c) | die natürliche oder juristische Person, die für die Werbung bezahlt hat, wenn sich diese Person von der in Buchstabe b genannten Person unterscheidet, |
d) | den Zeitraum, in dem die Werbung angezeigt wurde; |
e) | ob die Werbung gezielt einer oder mehreren bestimmten Gruppen von Nutzern angezeigt werden sollte, und falls ja, welche Hauptparameter zu diesem Zweck verwendet wurden, einschließlich der wichtigsten Parameter, die gegebenenfalls zum Ausschluss einer oder mehrerer solcher bestimmter Gruppen verwendet werden; |
f) | die auf den sehr großen Online-Plattformen gemäß Artikel 26 Absatz 2 veröffentlichte und ermittelte kommerzielle Kommunikation; |
g) | die Gesamtzahl der erreichten Nutzer und gegebenenfalls aggregierte Zahlen aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaat für die Gruppe oder Gruppen von Nutzern, an die die Werbung gezielt gerichtet war. |
(3) In Bezug auf Absatz 2 Buchstaben a, b und c darf das Archiv die in diesen Buchstaben genannten Informationen nicht enthalten, wenn ein Anbieter einer sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine den Zugang zu einer bestimmten Werbung aufgrund mutmaßlicher Rechtswidrigkeit oder Unvereinbarkeit mit seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernt oder gesperrt hat. In diesem Fall enthält das Archiv für die in Rede stehende Werbung die Informationen gemäß Artikel 17 Absatz 3 Buchstaben a bis e bzw. Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i.
Die Kommission kann nach Konsultation des Gremiums, der einschlägigen zugelassenen Forscher gemäß Artikel 40 und der Öffentlichkeit Leitlinien zur Struktur, Organisation und Funktionsweise der in diesem Artikel genannten Archive herausgeben.
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