keyboard_tab Clausole e vendite online Direttiva EU 2011/0083 DE
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2019/2161 2011/83 2005/29 1998/6 1993/13
2011/0083 DE cercato: 'dafür' . Output generated live by software developed by IusOnDemand srl- Digitale Inhalte
- Verbraucher
- Unternehmer
- Waren
- nach Verbraucherspezifikation angefertigte Waren
- Kaufvertrag
- Dienstleistungsvertrag
- Fernabsatzvertrag
- außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossener Vertrag
- Geschäftsräume
- dauerhafter Datenträger
- digitale Inhalte
- Finanzdienstleistung
- öffentliche Versteigerung
- gewerbliche Garantie
- akzessorischer Vertrag
- Wir holen die Waren ab.
- Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
- Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
- Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
- artikel 172
- absatz 102
- buchstabe 46
- oder 38
- verbraucher 22
- abl 21
- waren 21
- nicht 20
- haben 17
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- widerrufsfrist 5
- verbrauchers 5
- dafür 5
- genannten 5
- einen 5
- rücksendung 5
- dienstleistungen 5
- datenträger 5
- abschluss 5
Artikel 8
Formale Anforderungen bei Fernabsatzverträgen
(1) Bei Fernabsatzverträgen erteilt der Unternehmer die in Artikel 6 Absatz 1 vorgeschriebenen Informationen dem Verbraucher in klarer und verständlicher Sprache in einer den benutzten Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise bzw. stellt diese Informationen entsprechend zur Verfügung. Soweit diese Informationen auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden, müssen sie lesbar sein.
(2) Wenn ein auf elektronischem Wege geschlossener Fernabsatzvertrag den Verbraucher zur Zahlung verpflichtet, weist der Unternehmer den Verbraucher klar und in hervorgehobener Weise, und unmittelbar bevor dieser seine Bestellung tätigt, auf die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, e, o und p genannten Informationen hin.
Der Unternehmer sorgt dafür, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Wenn der Bestellvorgang die Aktivierung einer Schaltfläche oder eine ähnliche Funktion umfasst, ist diese Schaltfläche oder entsprechende Funktion gut lesbar ausschließlich mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen, die den Verbraucher darauf hinweist, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer verbunden ist. Wenn der Unternehmer diesen Unterabsatz nicht einhält, ist der Verbraucher durch den Vertrag oder die Bestellung nicht gebunden.
(3) Auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr wird spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich angegeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.
(4) Wird der Vertrag mittels eines Fernkommunikationsmittels geschlossen, auf dem für die Darstellung der Informationen nur begrenzter Raum bzw. begrenzte Zeit zur Verfügung steht, so hat der Unternehmer über das jeweilige Fernkommunikationsmittel vor dem Abschluss des Vertrags zumindest diejenigen vorvertraglichen Informationen zu erteilen, die die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, b, e, h und o genannten wesentlichen Merkmale der Waren oder Dienstleistungen, die Identität des Unternehmers, den Gesamtpreis, das Widerrufsrecht, die Vertragslaufzeit und die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge betreffen. Die anderen in Artikel 6 Absatz 1 genannten Informationen hat der Unternehmer dem Verbraucher in geeigneter Weise im Einklang mit Absatz 1 dieses Artikels zu erteilen.
(5) Ruft der Unternehmer den Verbraucher im Hinblick auf den Abschluss eines Fernabsatzvertrags an, so hat er unbeschadet des Absatzes 4 zu Beginn des Gesprächs mit dem Verbraucher seine Identität und gegebenenfalls die Identität der Person, in deren Auftrag er anruft, sowie den geschäftlichen Zweck des Anrufs offenzulegen.
(6) Für Fernabsatzverträge, die telefonisch geschlossen werden, können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass der Unternehmer dem Verbraucher das Angebot bestätigen muss und der Verbraucher erst dann gebunden ist, wenn er das Angebot unterzeichnet oder sein schriftliches Einverständnis übermittelt hat. Die Mitgliedstaaten können ferner vorsehen, dass solche Bestätigungen auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen müssen.
(7) Der Unternehmer stellt dem Verbraucher die Bestätigung des geschlossenen Vertrags innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Abschluss des Fernabsatzvertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung, und zwar spätestens bei der Lieferung der Waren oder bevor die Ausführung der Dienstleistung beginnt. Diese Bestätigung enthält:
a) | alle in Artikel 6 Absatz 1 genannten Informationen, es sei denn, der Unternehmer hat dem Verbraucher diese Informationen bereits vor dem Abschluss des Fernabsatzvertrags auf einem dauerhaften Datenträger zukommen lassen, und |
b) | gegebenenfalls die Bestätigung der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und der Kenntnisnahme des Verbrauchers gemäß Artikel 16 Buchstabe m. |
(8) Möchte ein Verbraucher, dass die Dienstleistung oder die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme während der Widerrufsfrist gemäß Artikel 9 Absatz 2 beginnt, so fordert der Unternehmer den Verbraucher dazu auf, ein entsprechendes ausdrückliches Verlangen zu erklären.
(9) Dieser Artikel berührt nicht die Bestimmungen über den Abschluss von elektronischen Verträgen und Bestellungen gemäß den Artikeln 9 und 11 der Richtlinie 2000/31/EG.
(10) Die Mitgliedstaaten legen hinsichtlich der Erfüllung der in dieser Richtlinie festgelegten Informationspflichten keine weiteren formellen vorvertraglichen Informationsanforderungen fest.
Artikel 15
Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge
(1) Unbeschadet des Artikels 15 der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge (20) werden, wenn der Verbraucher sein Recht auf Widerruf eines im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags gemäß den Artikeln 9 bis 14 dieser Richtlinie ausübt, auch alle akzessorischen Verträge automatisch beendet, ohne dass dem Verbraucher dafür Kosten entstehen dürfen, außer solchen, die gemäß Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 14 dieser Richtlinie vorgesehen sind.
(2) Die Mitgliedstaaten legen die Einzelheiten bezüglich der Beendigung dieser Verträge fest.
Artikel 21
Telefonische Kommunikation
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass der Verbraucher nicht verpflichtet ist, bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Unternehmer mehr als den Grundtarif zu zahlen, wenn der Unternehmer eine Telefonleitung eingerichtet hat, um mit ihm im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Das Recht von Anbietern von Telekommunikationsdiensten, Entgelte für solche Anrufe zu berechnen, bleibt von Unterabsatz 1 unberührt.
Artikel 23
Rechtsdurchsetzung
(1) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass angemessene und wirksame Mittel vorhanden sind, mit denen die Einhaltung dieser Richtlinie sichergestellt wird.
(2) Die in Absatz 1 genannten Mittel schließen Rechtsvorschriften ein, nach denen eine oder mehrere der folgenden nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften bestimmten Einrichtungen gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht die Gerichte oder die zuständigen Verwaltungsbehörden anrufen kann bzw. können, um die Anwendung der innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen:
a) | öffentliche Einrichtungen oder ihre Vertreter; |
b) | Verbraucherverbände, die ein berechtigtes Interesse am Schutz der Verbraucher haben; |
c) | Berufsverbände, die ein berechtigtes Interesse daran haben, tätig zu werden. |
Artikel 35
Adressaten
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Geschehen zu Straßburg am 25. Oktober 2011.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
J. BUZEK
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. DOWGIELEWICZ
(1) ABl. C 317 vom 23.12.2009, S. 54.
(2) ABl. C 200 vom 25.8.2009, S. 76.
(3) Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2011 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 10. Oktober 2011.
(4) ABl. L 372 vom 31.12.1985, S. 31.
(5) ABl. L 144 vom 4.6.1997, S. 19.
(6) ABl. L 177 vom 4.7.2008, S. 6.
(7) ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.
(8) ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1.
(9) ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45.
(10) ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.
(11) ABl. L 124 vom 8.6.1971, S. 1.
(12) ABl. L 319 vom 5.12.2007, S. 1.
(13) ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22.
(14) ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37.
(15) ABl. L 95 vom 21.4.1993, S. 29.
(16) ABl. L 171 vom 7.7.1999, S. 12.
(17) ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.
(18) ABl. L 158 vom 23.6.1990, S. 59.
(19) ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 10.
(20) ABl. L 133 vom 22.5.2008, S. 66.
(21) ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 16.
ANHANG I
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
A. Muster-Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag .
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns () mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Gestaltungshinweise:
Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein:
|
Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ein. |
Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein: „Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.“ |
Im Falle von Kaufverträgen, in denen Sie nicht angeboten haben, im Fall des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, fügen Sie Folgendes ein: „Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.“ |
Wenn der Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat:
|
Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein: „Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“ |
B. Muster-Widerrufsformular
— | An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: |
— | Hiermit widerrufe(n) ich/wir (1) den von mir/uns (1) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (1)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (1) |
— |
— | Name des/der Verbraucher(s) |
— | Anschrift des/der Verbraucher(s) |
— | Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) |
— | Datum |
(1) Unzutreffendes streichen.
ANHANG II
Entsprechungstabelle
Richtlinie 85/577/EWG | Richtlinie 97/7/EG | Diese Richtlinie |
Artikel 1 |
| Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 8 und 9 und Artikel 16 Buchstabe h |
| Artikel 1 | Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 7 |
Artikel 2 |
| Artikel 2 Nummer 1 und 2 |
| Artikel 2 Nummer 1 | Artikel 2 Nummer 7 |
| Artikel 2 Nummer 2 | Artikel 2 Nummer 1 |
| Artikel 2 Nummer 3 | Artikel 2 Nummer 2 |
| Artikel 2 Nummer 4 Satz 1 | Artikel 2 Nummer 7 |
| Artikel 2 Nummer 4 Satz 2 | — |
| Artikel 2 Nummer 5 | — |
Artikel 3 Absatz 1 |
| Artikel 3 Absatz 4 |
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a |
| Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe e und f |
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b |
| Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe j |
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c |
| — |
Artikel 3 Absatz 2, Buchstabe d |
| Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d |
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e |
| Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d |
Artikel 3 Absatz 3 |
| — |
| Artikel 3 Absatz 1 erster Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d |
| Artikel 3 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe l |
| Artikel 3 Absatz 1 dritter Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe m |
| Artikel 3 Absatz 1 vierter Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben e und f |
| Artikel 3 Absatz 1 fünfter Gedankenstrich | Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 16 Buchstabe k in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 13 |
| Artikel 3 Absatz 2 erster Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe j |
| Artikel 3 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe f (für die Vermietung von Wohnraum), Buchstabe g (für Pauschalreisen), Buchstabe h (für Teilzeitnutzung), Buchstabe k (für die Beförderung von Personen, mit bestimmten Ausnahmen) und Artikel 16 Buchstabe l (Ausnahme vom Widerrufsrecht) |
Artikel 4 Satz 1 |
| Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, c und h, Artikel 7 Absätze 1 und 2 |
Artikel 4 Satz 2 |
| Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7 Absatz 1 |
Artikel 4 Satz 3 |
| Artikel 6 Absatz 1 |
Artikel 4 Satz 4 |
| Artikel 10 |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a | Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und c |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g |
| Artikel 4 Absatz 1Buchstabe f | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h | — |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i | Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben o und p |
| Artikel 4 Absatz 2 | Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 1, 2 und 4 |
| Artikel 4 Absatz 3 | Artikel 8 Absatz 5 |
| Artikel 5 Absatz 1 | Artikel 8 Absatz 7 |
| Artikel 5 Absatz 2 | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe m |
| Artikel 6 Absatz 1 | Artikel 9 Absätze 1 und 2, Artikel 10, Artikel 13 Absatz 2, Artikel 14 |
| Artikel 6 Absatz 2 | Artikel 13 und Artikel 14 Absatz 1 Unterabsätze 2 und 3 |
| Artikel 6 Absatz 3 erster Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstabe a |
| Artikel 6 Absatz 3 zweiter Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstabe b |
| Artikel 6 Absatz 3 dritter Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstaben c und d |
| Artikel 6 Absatz 3 vierter Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstabe i |
| Artikel 6 Absatz 3 fünfter Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstabe j |
| Artikel 6 Absatz 3 sechster Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c |
| Artikel 6 Absatz 4 | Artikel 15 |
| Artikel 7 Absatz 1 | Artikel 18 Absatz 1 (für Kaufverträge) |
| Artikel 7 Absatz 2 | Artikel 18 Absätze 2, 3 und 4 |
| Artikel 7 Absatz 3 | — |
| Artikel 8 | — |
| Artikel 9 | Artikel 27 |
| Artikel 10 | — (siehe jedoch Richtlinie 2002/58/EG, Artikel 13) |
| Artikel 11 Absatz 1 | Artikel 23 Absatz 1 |
| Artikel 11 Absatz 2 | Artikel 23 Absatz 2 |
| Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe a | Artikel 6 Absatz 9 für die Beweislast hinsichtlich der vorvertraglichen Informationspflichten; ansonsten: — |
| Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b | Artikel 24 Absatz 1 |
| Artikel 11 Absatz 4 | — |
| Artikel 12 Absatz 1 | Artikel 25 |
| Artikel 12 Absatz 2 | — |
| Artikel 13 | Artikel 3 Absatz 2 |
| Artikel 14 | Artikel 4 |
| Artikel 15 Absatz 1 | Artikel 28 Absatz 1 |
| Artikel 15 Absatz 2 | Artikel 28 Absatz 1 |
| Artikel 15 Absatz 3 | Artikel 28 Absatz 1 |
| Artikel 15 Absatz 4 | Artikel 30 |
| Artikel 16 | Artikel 26 |
| Artikel 17 | — |
| Artikel 18 | Artikel 34 |
| Artikel 19 | Artikel 35 |
Artikel 5 Absatz 1 |
| Artikel 9 und 11 |
Artikel 5 Absatz 2 |
| Artikel 12 |
Artikel 6 |
| Artikel 25 |
Artikel 7 |
| Artikel 13, 14 und 15 |
Artikel 8 |
| Artikel 4 |
Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) (1) | Zu verstehen als Verweis auf |
Nummern 2 und 11 | diese Richtlinie |
whereas