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keyboard_tab Clausole e vendite online Direttiva EU 2011/0083 DE

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2019/2161 2011/83 2005/29 1998/6 1993/13

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Artikel 3

Geltungsbereich

(1)   Diese Richtlinie gilt unter den Bedingungen und in dem Umfang, wie sie in ihren Bestimmungen festgelegt sind, für jegliche Verträge, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden. Sie gilt auch für Verträge über die Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme, einschließlich durch öffentliche Anbieter, sofern diese Güter auf vertraglicher Basis geliefert werden.

(2)   Kollidiert eine Bestimmung dieser Richtlinie mit einer Bestimmung eines anderen Unionsrechtsakts, der spezifische Sektoren regelt, so hat die Bestimmung dieses anderen Unionsrechtsakts Vorrang und findet auf diese spezifischen Sektoren Anwendung.

(3)   Diese Richtlinie gilt nicht für Verträge

a)

über soziale Dienstleistungen, einschließlich der Bereitstellung und Vermietung von Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung oder der Unterstützung von dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Familien oder Personen, einschließlich Langzeitpflege;

b)

über Gesundheitsdienstleistungen gemäß Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2011/24/EU, unabhängig davon, ob sie von einer Einrichtung des Gesundheitswesens erbracht werden;

c)

über Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, einschließlich Lotterien, Glücksspiele in Spielkasinos und Wetten;

d)

über Finanzdienstleistungen;

e)

über die Begründung, den Erwerb oder die Übertragung von Eigentum oder anderen Rechten an Immobilien;

f)

über den Bau von neuen Gebäuden, erhebliche Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden oder die Vermietung von Wohnraum;

g)

die in den Geltungsbereich der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (18) fallen;

h)

die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (19) fallen;

i)

die nach dem Recht der Mitgliedstaaten vor einem öffentlichen Amtsträger geschlossen werden, der gesetzlich zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet ist und durch umfassende rechtliche Aufklärung sicherzustellen hat, dass der Verbraucher den Vertrag nur aufgrund gründlicher rechtlicher Prüfung und in Kenntnis seiner rechtlichen Tragweite abschließt;

j)

über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von einem Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden;

k)

über die beförderung von Personen mit Ausnahme des Artikels 8 Absatz 2 und der Artikel 19 und 22;

l)

die unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen geschlossen werden;

m)

die mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln mit Hilfe öffentlicher Fernsprecher zu deren Nutzung geschlossen werden oder die zur Nutzung einer einzelnen von einem Verbraucher hergestellten Telefon-, Internet- oder Faxverbindung geschlossen werden.

(4)   Die Mitgliedstaaten können beschließen, diese Richtlinie auf außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, bei denen die vom Verbraucher zu zahlende Gegenleistung 50 EUR nicht überschreitet, nicht anzuwenden und keine entsprechenden nationalen Bestimmungen aufrechtzuerhalten oder einzuführen. Die Mitgliedstaaten können in den nationalen Rechtsvorschriften einen niedrigeren Schwellenwert festsetzen.

(5)   Diese Richtlinie lässt das allgemeine innerstaatliche Vertragsrecht wie die Bestimmungen über die Wirksamkeit, das Zustandekommen oder die Wirkungen eines Vertrags, soweit Aspekte des allgemeinen Vertragsrechts in dieser Richtlinie nicht geregelt werden, unberührt.

(6)   Diese Richtlinie hindert Unternehmer nicht daran, Verbrauchern Vertragsbedingungen anzubieten, die über den in dieser Richtlinie vorgesehenen Schutz hinausgehen.

Artikel 16

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Die Mitgliedstaaten sehen bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht nach den Artikeln 9 bis 15 vor, wenn

a)

bei Dienstleistungsverträgen die Dienstleistung vollständig erbracht worden ist, wenn der Unternehmer die Erbringung mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, begonnen hatte;

b)

Waren oder Dienstleistungen geliefert werden, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können;

c)

Waren geliefert werden, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;

d)

Waren geliefert werden, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;

e)

versiegelte Waren geliefert werden, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;

f)

Waren geliefert werden, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;

g)

alkoholische Getränke geliefert werden, deren Preis beim Abschluss des Kaufvertrags vereinbart wurde, deren Lieferung aber erst nach 30 Tagen erfolgen kann und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;

h)

es sich um Verträge handelt, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; erbringt der Unternehmer bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert er Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Verbraucher in Bezug auf diese zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren ein Widerrufsrecht zu;

i)

Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung geliefert wurden und die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;

j)

Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte geliefert werden, mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen;

k)

Verträge auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden;

l)

Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, beförderung von Waren, Mietwagen, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht;

m)

digitale_Inhalte geliefert werden, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn die Ausführung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert, begonnen hat.

KAPITEL IV

SONSTIGE VERBRAUCHERRECHTE

Artikel 20

Risikoübergang

Bei Verträgen, bei denen der Unternehmer die Waren an den Verbraucher versendet, geht das Risiko für einen Verlust oder eine Beschädigung der Waren auf den Verbraucher über, wenn er oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Unbeschadet der Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Beförderer geht das Risiko mit der Übergabe an den Beförderer jedoch auf den Verbraucher über, wenn der Beförderer vom Verbraucher mit der beförderung der Waren beauftragt wurde und diese Option nicht vom Unternehmer angeboten wurde.

Artikel 35

Adressaten

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Straßburg am 25. Oktober 2011.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

J. BUZEK

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. DOWGIELEWICZ


(1)  ABl. C 317 vom 23.12.2009, S. 54.

(2)  ABl. C 200 vom 25.8.2009, S. 76.

(3)  Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2011 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 10. Oktober 2011.

(4)  ABl. L 372 vom 31.12.1985, S. 31.

(5)  ABl. L 144 vom 4.6.1997, S. 19.

(6)  ABl. L 177 vom 4.7.2008, S. 6.

(7)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

(8)  ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1.

(9)  ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45.

(10)  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.

(11)  ABl. L 124 vom 8.6.1971, S. 1.

(12)  ABl. L 319 vom 5.12.2007, S. 1.

(13)  ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22.

(14)  ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37.

(15)  ABl. L 95 vom 21.4.1993, S. 29.

(16)  ABl. L 171 vom 7.7.1999, S. 12.

(17)  ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.

(18)  ABl. L 158 vom 23.6.1990, S. 59.

(19)  ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 10.

(20)  ABl. L 133 vom 22.5.2008, S. 66.

(21)  ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 16.


ANHANG I

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

A.   Muster-Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag .

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns () mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Gestaltungshinweise:

Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein:

a)

im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: „des Vertragsabschlusses.“;

b)

im Falle eines Kaufvertrags:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“;

c)

im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“;

d)

im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“;

e)

im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“

Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ein.

Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein: „Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.“

Im Falle von Kaufverträgen, in denen Sie nicht angeboten haben, im Fall des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, fügen Sie Folgendes ein: „Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.“

Wenn der Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat:

a)

Fügen Sie ein:

„Wir holen die Waren ab.“ oder

„Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.“

b)

Fügen Sie ein:

„Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.“;

„Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“;

Wenn Sie bei einem Fernabsatzvertrag nicht anbieten, die Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen und die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von … EUR [Betrag einfügen].“, oder wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa … EUR [Betrag einfügen] geschätzt.“ oder

wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind: „Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.“ und

c)

Fügen Sie ein: „Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“

Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein: „Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“

B.   Muster-Widerrufsformular

An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (1) den von mir/uns (1) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (1)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (1)

Bestellt am (1)/erhalten am (1)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum


(1)  Unzutreffendes streichen.


ANHANG II

Entsprechungstabelle

Richtlinie 85/577/EWG

Richtlinie 97/7/EG

Diese Richtlinie

Artikel 1

 

Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 8 und 9 und Artikel 16 Buchstabe h

 

Artikel 1

Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 7

Artikel 2

 

Artikel 2 Nummer 1 und 2

 

Artikel 2 Nummer 1

Artikel 2 Nummer 7

 

Artikel 2 Nummer 2

Artikel 2 Nummer 1

 

Artikel 2 Nummer 3

Artikel 2 Nummer 2

 

Artikel 2 Nummer 4 Satz 1

Artikel 2 Nummer 7

 

Artikel 2 Nummer 4 Satz 2

 

Artikel 2 Nummer 5

Artikel 3 Absatz 1

 

Artikel 3 Absatz 4

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a

 

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe e und f

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b

 

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe j

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c

 

Artikel 3 Absatz 2, Buchstabe d

 

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e

 

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d

Artikel 3 Absatz 3

 

 

Artikel 3 Absatz 1 erster Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d

 

Artikel 3 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe l

 

Artikel 3 Absatz 1 dritter Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe m

 

Artikel 3 Absatz 1 vierter Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben e und f

 

Artikel 3 Absatz 1 fünfter Gedankenstrich

Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 16 Buchstabe k in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 13

 

Artikel 3 Absatz 2 erster Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe j

 

Artikel 3 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe f (für die Vermietung von Wohnraum), Buchstabe g (für Pauschalreisen), Buchstabe h (für Teilzeitnutzung), Buchstabe k (für die beförderung von Personen, mit bestimmten Ausnahmen) und Artikel 16 Buchstabe l (Ausnahme vom Widerrufsrecht)

Artikel 4 Satz 1

 

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, c und h, Artikel 7 Absätze 1 und 2

Artikel 4 Satz 2

 

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7 Absatz 1

Artikel 4 Satz 3

 

Artikel 6 Absatz 1

Artikel 4 Satz 4

 

Artikel 10

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a

Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und c

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g

 

Artikel 4 Absatz 1Buchstabe f

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h

 

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i

Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben o und p

 

Artikel 4 Absatz 2

Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 1, 2 und 4

 

Artikel 4 Absatz 3

Artikel 8 Absatz 5

 

Artikel 5 Absatz 1

Artikel 8 Absatz 7

 

Artikel 5 Absatz 2

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe m

 

Artikel 6 Absatz 1

Artikel 9 Absätze 1 und 2, Artikel 10, Artikel 13 Absatz 2, Artikel 14

 

Artikel 6 Absatz 2

Artikel 13 und Artikel 14 Absatz 1 Unterabsätze 2 und 3

 

Artikel 6 Absatz 3 erster Gedankenstrich

Artikel 16 Buchstabe a

 

Artikel 6 Absatz 3 zweiter Gedankenstrich

Artikel 16 Buchstabe b

 

Artikel 6 Absatz 3 dritter Gedankenstrich

Artikel 16 Buchstaben c und d

 

Artikel 6 Absatz 3 vierter Gedankenstrich

Artikel 16 Buchstabe i

 

Artikel 6 Absatz 3 fünfter Gedankenstrich

Artikel 16 Buchstabe j

 

Artikel 6 Absatz 3 sechster Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c

 

Artikel 6 Absatz 4

Artikel 15

 

Artikel 7 Absatz 1

Artikel 18 Absatz 1 (für Kaufverträge)

 

Artikel 7 Absatz 2

Artikel 18 Absätze 2, 3 und 4

 

Artikel 7 Absatz 3

 

Artikel 8

 

Artikel 9

Artikel 27

 

Artikel 10

(siehe jedoch Richtlinie 2002/58/EG, Artikel 13)

 

Artikel 11 Absatz 1

Artikel 23 Absatz 1

 

Artikel 11 Absatz 2

Artikel 23 Absatz 2

 

Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe a

Artikel 6 Absatz 9 für die Beweislast hinsichtlich der vorvertraglichen Informationspflichten; ansonsten: —

 

Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b

Artikel 24 Absatz 1

 

Artikel 11 Absatz 4

 

Artikel 12 Absatz 1

Artikel 25

 

Artikel 12 Absatz 2

 

Artikel 13

Artikel 3 Absatz 2

 

Artikel 14

Artikel 4

 

Artikel 15 Absatz 1

Artikel 28 Absatz 1

 

Artikel 15 Absatz 2

Artikel 28 Absatz 1

 

Artikel 15 Absatz 3

Artikel 28 Absatz 1

 

Artikel 15 Absatz 4

Artikel 30

 

Artikel 16

Artikel 26

 

Artikel 17

 

Artikel 18

Artikel 34

 

Artikel 19

Artikel 35

Artikel 5 Absatz 1

 

Artikel 9 und 11

Artikel 5 Absatz 2

 

Artikel 12

Artikel 6

 

Artikel 25

Artikel 7

 

Artikel 13, 14 und 15

Artikel 8

 

Artikel 4


Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) (1)

Zu verstehen als Verweis auf

Nummern 2 und 11

diese Richtlinie


(1)  ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1.


whereas









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