keyboard_tab Clausole e vendite online Direttiva EU 2011/0083 DE
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2019/2161 2011/83 2005/29 1998/6 1993/13
2011/0083 DE cercato: 'ausnahme' . Output generated live by software developed by IusOnDemand srl- Digitale Inhalte
- Verbraucher
- Unternehmer
- Waren
- nach Verbraucherspezifikation angefertigte Waren
- Kaufvertrag
- Dienstleistungsvertrag
- Fernabsatzvertrag
- außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossener Vertrag
- Geschäftsräume
- dauerhafter Datenträger
- digitale Inhalte
- Finanzdienstleistung
- öffentliche Versteigerung
- gewerbliche Garantie
- akzessorischer Vertrag
- Wir holen die Waren ab.
- Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
- Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
- Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
- artikel 167
- absatz 96
- oder 96
- buchstabe 47
- waren 40
- werden 38
- verbraucher 36
- nicht 35
- über 30
- einem 23
- unternehmer 22
- für 22
- abl 21
- richtlinie 21
- geliefert 18
- dienstleistungen 17
- lieferung 17
- vertrag 16
- einer 16
- wenn 16
- haben 16
- nummer 14
- eines 14
- gedankenstrich 13
- einen 12
- eine 12
- vertrags 11
- ihnen 11
- deren 10
- können 10
- geschlossen 10
- diese 10
- kosten 10
- dritter 10
- dieser 10
- verbrauchers 10
- widerrufsrecht 9
- dass 9
- geschäftsräumen 9
- nach 9
- beförderer 8
- fügen 8
- benannter 8
- besitz 8
- verträgen 8
- unternehmers 8
- durch 8
- ihrer 7
- verträge 7
- falle 7
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnen die Ausdrücke
1. | „ Verbraucher“ jede natürliche Person, die bei von dieser Richtlinie erfassten Verträgen zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen; |
2. | „ Unternehmer“ jede natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob letztere öffentlicher oder privater Natur ist, die bei von dieser Richtlinie erfassten Verträgen selbst oder durch eine andere Person, die in ihrem Namen oder Auftrag handelt, zu Zwecken tätig wird, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; |
3. | „ Waren“ bewegliche körperliche Gegenstände mit ausnahme von Gegenständen, die aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden; als Waren im Sinne dieser Richtlinie gelten auch Wasser, Gas und Strom, wenn sie in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden; |
4. | „nach Verbraucherspezifikation angefertigte Waren“ Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Entscheidung durch den Verbraucher maßgeblich ist; |
5. | „ Kaufvertrag“ jeden Vertrag, durch den der Unternehmer das Eigentum an Waren an den Verbraucher überträgt oder deren Übertragung zusagt und der Verbraucher hierfür den Preis zahlt oder dessen Zahlung zusagt, einschließlich von Verträgen, die sowohl Waren als auch Dienstleistungen zum Gegenstand haben; |
6. | „ Dienstleistungsvertrag“ jeden Vertrag, der kein Kaufvertrag ist und nach dem der Unternehmer eine Dienstleistung für den Verbraucher erbringt oder deren Erbringung zusagt und der Verbraucher hierfür den Preis zahlt oder dessen Zahlung zusagt; |
7. | „ Fernabsatzvertrag“ jeden Vertrag, der zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet wird/werden; |
8. | „ außerhalb_von_ Geschäftsräumen_abgeschlossener_Vertrag“ jeden Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher,
|
9. | „ Geschäftsräume“
|
10. | „ dauerhafter_Datenträger“ jedes Medium, das es dem Verbraucher oder dem Unternehmer gestattet, an ihn persönlich gerichtete Informationen derart zu speichern, dass er sie in der Folge für eine für die Zwecke der Informationen angemessene Dauer einsehen kann, und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht; |
11. | „ digitale_Inhalte“ Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden; |
12. | „ Finanzdienstleistung“ jede Bankdienstleistung sowie jede Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung; |
13. | „ öffentliche_Versteigerung“ eine Verkaufsmethode, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die bei der Versteigerung persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist; |
14. | „ gewerbliche_Garantie“ jede dem Verbraucher gegenüber zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eingegangene Verpflichtung des Unternehmers oder eines Herstellers (Garantiegebers), den Kaufpreis zu erstatten oder die Waren auszutauschen oder nachzubessern oder Dienstleistungen für sie zu erbringen, falls sie nicht diejenigen Eigenschaften aufweisen oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllen, die in der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung, wie sie bei oder vor dem Abschluss des Vertrags verfügbar war, beschrieben sind; |
15. | „ akzessorischer_Vertrag“ einen Vertrag, mit dem der Verbraucher Waren oder Dienstleistungen erwirbt, die im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag stehen und bei dem diese Waren oder Dienstleistungen von dem Unternehmer oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen diesem Dritten und dem Unternehmer geliefert oder erbracht werden. |
Artikel 3
Geltungsbereich
(1) Diese Richtlinie gilt unter den Bedingungen und in dem Umfang, wie sie in ihren Bestimmungen festgelegt sind, für jegliche Verträge, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden. Sie gilt auch für Verträge über die Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme, einschließlich durch öffentliche Anbieter, sofern diese Güter auf vertraglicher Basis geliefert werden.
(2) Kollidiert eine Bestimmung dieser Richtlinie mit einer Bestimmung eines anderen Unionsrechtsakts, der spezifische Sektoren regelt, so hat die Bestimmung dieses anderen Unionsrechtsakts Vorrang und findet auf diese spezifischen Sektoren Anwendung.
(3) Diese Richtlinie gilt nicht für Verträge
a) | über soziale Dienstleistungen, einschließlich der Bereitstellung und Vermietung von Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung oder der Unterstützung von dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Familien oder Personen, einschließlich Langzeitpflege; |
b) | über Gesundheitsdienstleistungen gemäß Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2011/24/EU, unabhängig davon, ob sie von einer Einrichtung des Gesundheitswesens erbracht werden; |
c) | über Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, einschließlich Lotterien, Glücksspiele in Spielkasinos und Wetten; |
d) | über Finanzdienstleistungen; |
e) | über die Begründung, den Erwerb oder die Übertragung von Eigentum oder anderen Rechten an Immobilien; |
f) | über den Bau von neuen Gebäuden, erhebliche Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden oder die Vermietung von Wohnraum; |
g) | die in den Geltungsbereich der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (18) fallen; |
h) | die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (19) fallen; |
i) | die nach dem Recht der Mitgliedstaaten vor einem öffentlichen Amtsträger geschlossen werden, der gesetzlich zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet ist und durch umfassende rechtliche Aufklärung sicherzustellen hat, dass der Verbraucher den Vertrag nur aufgrund gründlicher rechtlicher Prüfung und in Kenntnis seiner rechtlichen Tragweite abschließt; |
j) | über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von einem Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden; |
k) | über die Beförderung von Personen mit ausnahme des Artikels 8 Absatz 2 und der Artikel 19 und 22; |
l) | die unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen geschlossen werden; |
m) | die mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln mit Hilfe öffentlicher Fernsprecher zu deren Nutzung geschlossen werden oder die zur Nutzung einer einzelnen von einem Verbraucher hergestellten Telefon-, Internet- oder Faxverbindung geschlossen werden. |
(4) Die Mitgliedstaaten können beschließen, diese Richtlinie auf außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, bei denen die vom Verbraucher zu zahlende Gegenleistung 50 EUR nicht überschreitet, nicht anzuwenden und keine entsprechenden nationalen Bestimmungen aufrechtzuerhalten oder einzuführen. Die Mitgliedstaaten können in den nationalen Rechtsvorschriften einen niedrigeren Schwellenwert festsetzen.
(5) Diese Richtlinie lässt das allgemeine innerstaatliche Vertragsrecht wie die Bestimmungen über die Wirksamkeit, das Zustandekommen oder die Wirkungen eines Vertrags, soweit Aspekte des allgemeinen Vertragsrechts in dieser Richtlinie nicht geregelt werden, unberührt.
(6) Diese Richtlinie hindert Unternehmer nicht daran, Verbrauchern Vertragsbedingungen anzubieten, die über den in dieser Richtlinie vorgesehenen Schutz hinausgehen.
Artikel 9
Widerrufsrecht
(1) Sofern nicht eine der ausnahmen gemäß Artikel 16 Anwendung findet, steht dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen zu, in der er einen Fernabsatz- oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne andere Kosten als in Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 14 vorgesehen widerrufen kann.
(2) Unbeschadet des Artikels 10 endet die in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehene Widerrufsfrist
a) | bei Dienstleistungsverträgen 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, |
b) | bei Kaufverträgen 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, in den physischen Besitz der Waren gelangt, oder
|
c) | bei Verträgen über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. |
(3) Die Mitgliedstaaten verbieten den Vertragsparteien eine Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen während der Widerrufsfrist nicht. Die Mitgliedstaaten können jedoch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen innerstaatliche Rechtsvorschriften aufrechterhalten, die dem Unternehmer verbieten, innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Vertragsabschluss Zahlung vom Verbraucher zu fordern und entgegenzunehmen.
Artikel 16
ausnahmen vom Widerrufsrecht
Die Mitgliedstaaten sehen bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht nach den Artikeln 9 bis 15 vor, wenn
a) | bei Dienstleistungsverträgen die Dienstleistung vollständig erbracht worden ist, wenn der Unternehmer die Erbringung mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, begonnen hatte; |
b) | Waren oder Dienstleistungen geliefert werden, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können; |
c) | Waren geliefert werden, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; |
d) | Waren geliefert werden, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde; |
e) | versiegelte Waren geliefert werden, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; |
f) | Waren geliefert werden, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden; |
g) | alkoholische Getränke geliefert werden, deren Preis beim Abschluss des Kaufvertrags vereinbart wurde, deren Lieferung aber erst nach 30 Tagen erfolgen kann und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat; |
h) | es sich um Verträge handelt, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; erbringt der Unternehmer bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert er Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Verbraucher in Bezug auf diese zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren ein Widerrufsrecht zu; |
i) | Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung geliefert wurden und die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; |
j) | Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte geliefert werden, mit ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen; |
k) | Verträge auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden; |
l) | Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Mietwagen, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht; |
m) | digitale_Inhalte geliefert werden, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn die Ausführung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert, begonnen hat. |
KAPITEL IV
SONSTIGE VERBRAUCHERRECHTE
Artikel 35
Adressaten
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Geschehen zu Straßburg am 25. Oktober 2011.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
J. BUZEK
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. DOWGIELEWICZ
(1) ABl. C 317 vom 23.12.2009, S. 54.
(2) ABl. C 200 vom 25.8.2009, S. 76.
(3) Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2011 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 10. Oktober 2011.
(4) ABl. L 372 vom 31.12.1985, S. 31.
(5) ABl. L 144 vom 4.6.1997, S. 19.
(6) ABl. L 177 vom 4.7.2008, S. 6.
(7) ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.
(8) ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1.
(9) ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45.
(10) ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.
(11) ABl. L 124 vom 8.6.1971, S. 1.
(12) ABl. L 319 vom 5.12.2007, S. 1.
(13) ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22.
(14) ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37.
(15) ABl. L 95 vom 21.4.1993, S. 29.
(16) ABl. L 171 vom 7.7.1999, S. 12.
(17) ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.
(18) ABl. L 158 vom 23.6.1990, S. 59.
(19) ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 10.
(20) ABl. L 133 vom 22.5.2008, S. 66.
(21) ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 16.
ANHANG I
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
A. Muster-Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag .
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns () mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Gestaltungshinweise:
Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein:
|
Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ein. |
Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein: „Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.“ |
Im Falle von Kaufverträgen, in denen Sie nicht angeboten haben, im Fall des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, fügen Sie Folgendes ein: „Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.“ |
Wenn der Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat:
|
Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein: „Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“ |
B. Muster-Widerrufsformular
— | An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: |
— | Hiermit widerrufe(n) ich/wir (1) den von mir/uns (1) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (1)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (1) |
— |
— | Name des/der Verbraucher(s) |
— | Anschrift des/der Verbraucher(s) |
— | Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) |
— | Datum |
(1) Unzutreffendes streichen.
ANHANG II
Entsprechungstabelle
Richtlinie 85/577/EWG | Richtlinie 97/7/EG | Diese Richtlinie |
Artikel 1 |
| Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 8 und 9 und Artikel 16 Buchstabe h |
| Artikel 1 | Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 7 |
Artikel 2 |
| Artikel 2 Nummer 1 und 2 |
| Artikel 2 Nummer 1 | Artikel 2 Nummer 7 |
| Artikel 2 Nummer 2 | Artikel 2 Nummer 1 |
| Artikel 2 Nummer 3 | Artikel 2 Nummer 2 |
| Artikel 2 Nummer 4 Satz 1 | Artikel 2 Nummer 7 |
| Artikel 2 Nummer 4 Satz 2 | — |
| Artikel 2 Nummer 5 | — |
Artikel 3 Absatz 1 |
| Artikel 3 Absatz 4 |
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a |
| Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe e und f |
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b |
| Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe j |
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c |
| — |
Artikel 3 Absatz 2, Buchstabe d |
| Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d |
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e |
| Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d |
Artikel 3 Absatz 3 |
| — |
| Artikel 3 Absatz 1 erster Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d |
| Artikel 3 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe l |
| Artikel 3 Absatz 1 dritter Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe m |
| Artikel 3 Absatz 1 vierter Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben e und f |
| Artikel 3 Absatz 1 fünfter Gedankenstrich | Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 16 Buchstabe k in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 13 |
| Artikel 3 Absatz 2 erster Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe j |
| Artikel 3 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe f (für die Vermietung von Wohnraum), Buchstabe g (für Pauschalreisen), Buchstabe h (für Teilzeitnutzung), Buchstabe k (für die Beförderung von Personen, mit bestimmten ausnahmen) und Artikel 16 Buchstabe l (ausnahme vom Widerrufsrecht) |
Artikel 4 Satz 1 |
| Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, c und h, Artikel 7 Absätze 1 und 2 |
Artikel 4 Satz 2 |
| Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7 Absatz 1 |
Artikel 4 Satz 3 |
| Artikel 6 Absatz 1 |
Artikel 4 Satz 4 |
| Artikel 10 |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a | Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und c |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g |
| Artikel 4 Absatz 1Buchstabe f | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h | — |
| Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i | Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben o und p |
| Artikel 4 Absatz 2 | Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 1, 2 und 4 |
| Artikel 4 Absatz 3 | Artikel 8 Absatz 5 |
| Artikel 5 Absatz 1 | Artikel 8 Absatz 7 |
| Artikel 5 Absatz 2 | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe m |
| Artikel 6 Absatz 1 | Artikel 9 Absätze 1 und 2, Artikel 10, Artikel 13 Absatz 2, Artikel 14 |
| Artikel 6 Absatz 2 | Artikel 13 und Artikel 14 Absatz 1 Unterabsätze 2 und 3 |
| Artikel 6 Absatz 3 erster Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstabe a |
| Artikel 6 Absatz 3 zweiter Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstabe b |
| Artikel 6 Absatz 3 dritter Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstaben c und d |
| Artikel 6 Absatz 3 vierter Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstabe i |
| Artikel 6 Absatz 3 fünfter Gedankenstrich | Artikel 16 Buchstabe j |
| Artikel 6 Absatz 3 sechster Gedankenstrich | Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c |
| Artikel 6 Absatz 4 | Artikel 15 |
| Artikel 7 Absatz 1 | Artikel 18 Absatz 1 (für Kaufverträge) |
| Artikel 7 Absatz 2 | Artikel 18 Absätze 2, 3 und 4 |
| Artikel 7 Absatz 3 | — |
| Artikel 8 | — |
| Artikel 9 | Artikel 27 |
| Artikel 10 | — (siehe jedoch Richtlinie 2002/58/EG, Artikel 13) |
| Artikel 11 Absatz 1 | Artikel 23 Absatz 1 |
| Artikel 11 Absatz 2 | Artikel 23 Absatz 2 |
| Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe a | Artikel 6 Absatz 9 für die Beweislast hinsichtlich der vorvertraglichen Informationspflichten; ansonsten: — |
| Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b | Artikel 24 Absatz 1 |
| Artikel 11 Absatz 4 | — |
| Artikel 12 Absatz 1 | Artikel 25 |
| Artikel 12 Absatz 2 | — |
| Artikel 13 | Artikel 3 Absatz 2 |
| Artikel 14 | Artikel 4 |
| Artikel 15 Absatz 1 | Artikel 28 Absatz 1 |
| Artikel 15 Absatz 2 | Artikel 28 Absatz 1 |
| Artikel 15 Absatz 3 | Artikel 28 Absatz 1 |
| Artikel 15 Absatz 4 | Artikel 30 |
| Artikel 16 | Artikel 26 |
| Artikel 17 | — |
| Artikel 18 | Artikel 34 |
| Artikel 19 | Artikel 35 |
Artikel 5 Absatz 1 |
| Artikel 9 und 11 |
Artikel 5 Absatz 2 |
| Artikel 12 |
Artikel 6 |
| Artikel 25 |
Artikel 7 |
| Artikel 13, 14 und 15 |
Artikel 8 |
| Artikel 4 |
Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) (1) | Zu verstehen als Verweis auf |
Nummern 2 und 11 | diese Richtlinie |
whereas