search


keyboard_tab Contratti di vendita di beni conformi 2019/0771 DE

BG CS DA DE EL EN ES ET FI FR GA HR HU IT LV LT MT NL PL PT RO SK SL SV print pdf

2019/0771 DE cercato: 'namen' . Output generated live by software developed by IusOnDemand srl


index namen:


whereas namen:


definitions:


cloud tag: and the number of total unique words without stopwords is: 314

 

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck

1.

Kaufvertrag“ jeden Vertrag, durch den der Verkäufer das Eigentum an Waren auf einen Verbraucher überträgt oder die Übertragung des Eigentums an dieser Ware auf den Verbraucher zusagt und der Verbraucher hierfür den Preis dafür zahlt oder dessen Zahlung zusagt;

2.

Verbraucher“ jede natürliche Person, die in Bezug auf von dieser Richtlinie erfasste Verträge zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen;

3.

Verkäufer“ jede natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob letztere öffentlicher oder privater Natur ist, die in Bezug auf von dieser Richtlinie erfasste Verträge selbst oder durch eine andere Person, die in ihrem namen oder Auftrag handelt, zu Zwecken handelt, die innerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen;

4.

Hersteller“ den Hersteller von Waren, den Importeur von Waren in die Union oder jede andere Person, die sich dadurch, dass sie ihren namen, ihre Marke oder ein anderes Kennzeichen an den Waren anbringt, als Hersteller bezeichnet;

5.

Waren

a)

bewegliche körperliche Gegenstände; Wasser, Gas und Strom gelten als Waren im Sinne dieser Richtlinie, wenn sie in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden;

b)

bewegliche körperliche Gegenstände, die in einer Weise digitale_Inhalte oder digitale_Dienstleistungen enthalten oder mit ihnen verbunden sind, dass die Waren ihre Funktionen ohne diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen nicht erfüllen könnten (im Folgenden „ Waren mit digitalen Elementen“);

6.

digitale_Inhalte“ Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden;

7.

digitale_Dienstleistung

a)

eine Dienstleistung, die dem Verbraucher die Erstellung, Verarbeitung und Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang zu Daten in digitaler Form ermöglicht, oder

b)

eine Dienstleistung, die die gemeinsame Nutzung der von dem Verbraucher oder von anderen Nutzern der entsprechenden Dienstleistung in digitaler Form hochgeladenen oder erstellten Daten oder sonstige Interaktion mit diesen Daten, ermöglicht;

8.

Kompatibilität“ die Fähigkeit der Waren, mit der Hardware oder Software zu funktionieren, mit der Waren derselben Art in der Regel benutzt werden, ohne dass die Waren, die Hardware oder die Software verändert werden müssen;

9.

Funktionalität“ die Fähigkeit der Waren, ihre Funktionen ihrem Zweck entsprechend zu erfüllen;

10.

Interoperabilität“ die Fähigkeit der Waren, mit einer anderen Hardware oder Software zu funktionieren als derjenigen, mit den Waren derselben Art in der Regel benutzt werden;

11.

dauerhafter_Datenträger“ jedes Medium, das es dem Verbraucher oder dem Verkäufer gestattet, an ihn persönlich gerichtete Informationen derart zu speichern, dass er sie in der Folge für eine für die Zwecke der Informationen angemessene Dauer einsehen kann, und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht;

12.

gewerbliche_Garantie“ jede dem Verbraucher gegenüber zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eingegangene Verpflichtung des Verkäufers oder eines Herstellers (Garantiegebers), den Kaufpreis zu erstatten oder die Waren zu ersetzen, nachzubessern oder in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen, falls sie nicht die Eigenschaften aufweisen oder andere nicht mit der Vertragsmäßigkeit verbundene Anforderungen erfüllen sollten, die in der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung, wie sie bei oder vor Abschluss des Vertrags verfügbar war, beschrieben sind;

13.

Haltbarkeit“ die Fähigkeit der Waren, ihre erforderlichen Funktionen und ihre Leistung bei normaler Verwendung zu behalten;

14.

unentgeltlich“ ohne die für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Waren, insbesondere Versand-, Beförderungs-, Arbeits- oder Materialkosten notwendigen Kosten;

15.

öffentliche_Versteigerung“ eine Verkaufsmethode, bei der der Verkäufer Verbrauchern, die bei der Versteigerung persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem von einem Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist.

Artikel 27

Adressaten

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 20. Mai 2019.

Im namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

A. TAJANI

Im namen des Rates

Der Präsident

G. CIAMBA


(1)  ABl. C 264 vom 20.7.2016, S. 57.

(2)  Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 15. April 2019.

(3)  Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64).

(4)  Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. L 171 vom 7.7.1999, S. 12).

(5)  Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (ABl. L 177 vom 4.7.2008, S. 6).

(6)  Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (siehe Seite 1 dieses Amtsblatts).

(7)  Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 351 vom 20.12.2012, S. 1).

(8)  Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 1).

(9)  Richtlinie 2009/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. L 110 vom 1.5.2009, S. 30).

(10)  ABl. C 369 vom 17.12.2011, S. 14.


ANHANG

ENTSPRECHUNGSTABELLE

Richtlinie 1999/44/EG

Vorliegende Richtlinie

Artikel 1 Absatz 1

Artikel 1

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a

Artikel 2 Nummer 2

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b erster Gedankenstrich

Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe b

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b zweiter und dritter Gedankenstrich

Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c

Artikel 2 Nummer 3

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d

Artikel 2 Nummer 4

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e

Artikel 2 Nummer 12

Artikel 1 Absatz 3

Artikel 2 Nummer 15 und Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a

Artikel 1 Absatz 4

Artikel 3 Absatz 2

Artikel 2 Absatz 1

Artikel 5

Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a

Artikel 6 Buchstabe a und Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b

Artikel 6 Buchstabe b

Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c

Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a

Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d

Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d

Artikel 2 Absatz 3

Artikel 7 Absatz 5

Artikel 2 Absatz 4

Artikel 7 Absatz 2

Artikel 2 Absatz 5

Artikel 8

Artikel 3 Absatz 1

Artikel 10 Absatz 1

Artikel 3 Absatz 2

Artikel 13 Absatz 1

Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 1

Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a

Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2

Artikel 13 Absatz 2

Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 3

Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b und c

Artikel 3 Absatz 4

Artikel 2 Nummer 14

Artikel 3 Absatz 5

Artikel 13 Absatz 4

Artikel 3 Absatz 6

Artikel 13 Absatz 5

Artikel 4

Artikel 18

Artikel 5 Absatz 1

Artikel 10 Absatz 1 bis 5

Artikel 5 Absatz 2

Artikel 12

Artikel 5 Absatz 3

Artikel 11

Artikel 6 Absatz 1

Artikel 17 Absatz 1

Artikel 6 Absatz 2

Artikel 17 Absatz 2

Artikel 6 Absatz 3

Artikel 17 Absatz 2

Artikel 6 Absatz 4

Artikel 17 Absatz 4

Artikel 6 Absatz 5

Artikel 17 Absatz 3

Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1

Artikel 21 Absatz 1

Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2

Artikel 10 Absatz 6

Artikel 7 Absatz 2

Artikel 8 Absatz 1

Artikel 3 Absatz 6 und 7

Artikel 8 Absatz 2

Artikel 4

Artikel 9

Artikel 19 und 20

Artikel 10

Artikel 22

Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1

Artikel 24 Absatz 1 Unterabsatz 1

Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 2

Artikel 24 Absatz 1 Unterabsatz 3

Artikel 11 Absatz 2

Artikel 24 Absatz 1 Unterabsatz 4

Artikel 12

Artikel 25

Artikel 13

Artikel 26

Artikel 14

Artikel 27


whereas









keyboard_arrow_down