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Pratiche sleali 2005/0029 DE

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2005/0029 DE Art. 10 . Output generated live by software developed by IusOnDemand srl


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Artikel 10

Verhaltenskodizes

Diese Richtlinie schließt die Kontrolle — die von den Mitgliedstaaten gefördert werden kannunlauterer Geschäftspraktiken durch die Urheber von Kodizes und die Inanspruchnahme solcher Einrichtungen durch die in Artikel 11 genannten Personen oder Organisationen nicht aus, wenn entsprechende Verfahren vor solchen Einrichtungen zusätzlich zu den Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gemäß dem genannten Artikel zur Verfügung stehen.

Die Inanspruchnahme derartiger Kontrolleinrichtungen bedeutet keineswegs einen Verzicht auf einen Rechtsbehelf vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 11.

KAPITEL 4

SCHLUSSBESTIMMUNGEN


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