keyboard_tab REGIS - Reg. Intermediation Services 2019/1150 DE
BG CS DA DE EL EN ES ET FI FR GA HR HU IT LV LT MT NL PL PT RO SK SL SV print pdf 2019/1150 DE Art. 9 . Output generated live by software developed by IusOnDemand srl- Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- Artikel 2 Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Artikel 4 Einschränkung, Aussetzung und Beendigung
- Artikel 5 Ranking
- Artikel 6 Nebenwaren und -dienstleistungen
- Artikel 7 Differenzierte Behandlung
- Artikel 8 Besondere Vertragsbestimmungen
- Artikel 9 Datenzugang
- Artikel 10 Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten
- Artikel 11 Internes Beschwerdemanagementsystem
- Artikel 12 Mediation
- Artikel 13 Spezialisierte Mediatoren
- Artikel 14 Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen
- Artikel 15 Durchsetzung
- Artikel 16 Überwachung
- Artikel 17 Verhaltenskodex
- Artikel 18 Überprüfung
- Artikel 19 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
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- gewerblicher Nutzer
- Online-Vermittlungsdienste
- Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten
- Verbraucher
- Online-Suchmaschine
- Anbieter von Online-Suchmaschinen
- Nutzer mit Unternehmenswebsite
- Ranking
- Kontrolle
- allgemeine Geschäftsbedingungen
- Nebenwaren und -dienstleistungen
- Mediation
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- einschließlich 1
- wenn 1
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- ordnungsgemäße 1
- funktionieren 1
- nicht 1
- erforderlich 1
Artikel 9
Datenzugang
(1) Die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten erläutern in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen den technischen und vertraglichen Zugang oder das Fehlen eines solchen Zugangs für gewerbliche Nutzer zu personenbezogenen oder sonstigen Daten oder beidem, die gewerbliche Nutzer oder Verbraucher für die Nutzung der betreffenden Online-Vermittlungsdienste zur Verfügung stellen oder die im Zuge der Bereitstellung dieser Dienste generiert werden.
(2) Mittels der in Absatz 1 genannten Erläuterung informieren die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten gewerbliche Nutzer angemessen insbesondere darüber,
a) | ob der Anbieter der Online-Vermittlungsdienste Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten oder zu beidem hat, die gewerbliche Nutzer oder Verbraucher für die Nutzung dieser Dienste zur Verfügung stellen oder die im Zuge der Bereitstellung dieser Dienste generiert werden, sowie gegebenenfalls darüber, zu welchen Kategorien dieser Daten und zu welchen Bedingungen er Zugang hat; |
b) | ob ein gewerblicher_Nutzer Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten oder beidem hat, die dieser gewerbliche Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der betreffenden Online-Vermittlungsdienste durch den gewerblichen Nutzer zur Verfügung gestellt hat oder die im Zuge der Bereitstellung dieser Dienste für diesen gewerblichen Nutzer und die Verbraucher der Waren oder Dienstleistungen des gewerblichen Nutzers generiert wurden, sowie gegebenenfalls darüber, zu welchen Kategorien dieser Daten und zu welchen Bedingungen er Zugang hat; |
c) | zusätzlich zu Buchstabe b, ob ein gewerblicher_Nutzer Zugang zu personenbezogenen Daten oder sonstigen Daten oder beidem, auch in aggregierter Form, hat, die im Zuge der allen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern bereitgestellten Online-Vermittlungsdienste zur Verfügung gestellt oder generiert wurden, und gegebenenfalls darüber, zu welchen Kategorien dieser Daten und zu welchen Bedingungen er Zugang hat; und |
d) | ob die unter Buchstabe a genannten Daten Dritten zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, wenn die Bereitstellung dieser Daten für Dritte für das ordnungsgemäße Funktionieren der Online-Vermittlungsdienste nicht erforderlich ist, Informationen zur Konkretisierung des Zwecks einer solchen Datenweitergabe sowie Möglichkeiten, die gewerblichen Nutzern für eine Ablehnung dieser Datenweitergabe offenstehen. |
(3) Dieser Artikel lässt die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679, der Richtlinie (EU) 2016/680 und der Richtlinie 2002/58/EC unberührt.
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