keyboard_tab REGIS - Reg. Intermediation Services 2019/1150 DE
BG CS DA DE EL EN ES ET FI FR GA HR HU IT LV LT MT NL PL PT RO SK SL SV print pdf 2019/1150 DE Art. 4 . Output generated live by software developed by IusOnDemand srl- Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- Artikel 2 Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Artikel 4 Einschränkung, Aussetzung und Beendigung
- Artikel 5 Ranking
- Artikel 6 Nebenwaren und -dienstleistungen
- Artikel 7 Differenzierte Behandlung
- Artikel 8 Besondere Vertragsbestimmungen
- Artikel 9 Datenzugang
- Artikel 10 Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten
- Artikel 11 Internes Beschwerdemanagementsystem
- Artikel 12 Mediation
- Artikel 13 Spezialisierte Mediatoren
- Artikel 14 Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen
- Artikel 15 Durchsetzung
- Artikel 16 Überwachung
- Artikel 17 Verhaltenskodex
- Artikel 18 Überprüfung
- Artikel 19 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
- whereas (1)
- whereas (2)
- whereas (3)
- whereas (4)
- whereas (5)
- whereas (6)
- whereas (7)
- whereas (8)
- whereas (9)
- whereas (10)
- whereas (11)
- whereas (12)
- whereas (13)
- whereas (14)
- whereas (15)
- whereas (16)
- whereas (17)
- whereas (18)
- whereas (19)
- whereas (20)
- whereas (21)
- whereas (22)
- whereas (23)
- whereas (24)
- whereas (25)
- whereas (26)
- whereas (27)
- whereas (28)
- whereas (29)
- whereas (30)
- whereas (31)
- whereas (32)
- whereas (33)
- whereas (34)
- whereas (35)
- whereas (36)
- whereas (37)
- whereas (38)
- whereas (39)
- whereas (40)
- whereas (41)
- whereas (42)
- whereas (43)
- whereas (44)
- whereas (45)
- whereas (46)
- whereas (47)
- whereas (48)
- whereas (49)
- whereas (50)
- whereas (51)
- whereas (52)
- gewerblicher Nutzer
- Online-Vermittlungsdienste
- Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten
- Verbraucher
- Online-Suchmaschine
- Anbieter von Online-Suchmaschinen
- Nutzer mit Unternehmenswebsite
- Ranking
- Kontrolle
- allgemeine Geschäftsbedingungen
- Nebenwaren und -dienstleistungen
- Mediation
- dauerhafter Datenträger
- oder 14
- nutzer 11
- gewerblichen 9
- beendigung 9
- anbieter 8
- online-vermittlungsdiensten 7
- online-vermittlungsdienste 7
- begründung 5
- aussetzung 5
- entscheidung 5
- für 5
- einschränkung 5
- eine 5
- absatz 4
- nicht 4
- datenträger 3
- dauerhaften 3
- frist 3
- tatsachen 3
- umstände 3
- gemäß 3
- wirksamwerden 3
- wenn 3
- geltenden 3
- einem 3
- artikel 3
- betroffenen 3
- bereitstellung 3
- seiner 3
- einen 3
- bestimmten 3
- gewerbliche 2
- gilt 2
- durch 2
- betreffenden 2
- betroffene 2
- wiederholt 2
- gegen 2
- beschließt 2
- allgemeinen 2
- geschäftsbedingungen 2
- verstoßen 2
- geführt 2
- konkreten 2
- behördlich 2
- vollständigen 2
- zutreffenden 2
- verpflichtungen 2
- kann 2
- nachweisen 2
Artikel 4
Einschränkung, Aussetzung und Beendigung
(1) Beschließt ein Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten, die Bereitstellung seiner Online-Vermittlungsdienste für einen bestimmten gewerblichen Nutzer in Bezug auf einzelne von diesem gewerblichen Nutzer angebotene Waren oder Dienstleistungen einzuschränken oder auszusetzen, so übermittelt er dem betroffenen gewerblichen Nutzer vor oder gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Aussetzung oder Einschränkung auf einem dauerhaften Datenträger eine Begründung dieser Entscheidung.
(2) Beschließt ein Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten, die Bereitstellung seiner Online-Vermittlungsdienste für einen bestimmten gewerblichen Nutzer vollständig zu beenden, so übermittelt er dem betroffenen gewerblichen Nutzer mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung auf einem dauerhaften Datenträger eine Begründung dieser Entscheidung.
(3) Im Falle einer Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung bietet der Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten dem gewerblichen Nutzer die Möglichkeit, die Tatsachen und Umstände im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens gemäß Artikel 11 zu klären. Wird die Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung durch den Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten aufgehoben, setzt er den gewerblichen Nutzer umgehend wieder ein, wozu auch der Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten oder beidem gehört, die durch die Nutzung der einschlägigen Online-Vermittlungsdienste vor dem Wirksamwerden der Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung generiert wurden.
(4) Die Frist gemäß Absatz 2 gilt nicht, wenn ein Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten
a) | gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Online-Vermittlungsdienste für einen bestimmten gewerblichen Nutzer erfordern und ihm dabei keine Einhaltung der Frist erlauben; |
b) | sein Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grunds nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt; |
c) | nachweisen kann, dass der betroffene gewerbliche Nutzer wiederholt gegen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der betreffenden Online-Vermittlungsdienste geführt hat. |
In den Fällen, in denen die in Absatz 2 genannte Frist nicht gilt, stellt der Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten dem betroffenen gewerblichen Nutzer unverzüglich eine Begründung für seine Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
(5) In der in den Absätzen 1 und 2 und Absatz 4 Unterabsatz 2 genannten Begründung gibt der Anbieter der Online-Vermittlungsdienste die konkreten Tatsachen oder Umstände, einschließlich des Inhalts der Mitteilungen Dritter, die ihn zu seiner Entscheidung bewogen haben, und die für diese Entscheidung geltenden Gründe gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c an.
Ein Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten ist nicht verpflichtet, eine Begründung abzugeben, wenn er aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen die konkreten Tatsachen oder Umstände und den zutreffenden Grund bzw. die zutreffenden Gründe nicht offenlegen darf, oder wenn er nachweisen kann, dass der betroffene gewerbliche Nutzer wiederholt gegen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der betreffenden Online-Vermittlungsdienste geführt hat.
whereas