keyboard_tab Digital Service Act 2022/2065 DE
BG CS DA DE EL EN ES ET FI FR GA HR HU IT LV LT MT NL PL PT RO SK SL SV print pdf
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Geltungsbereich
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 „Reine Durchleitung“
- Art. 5 „Caching“
- Art. 6 Hosting
- Art. 7 Freiwillige Untersuchungen auf Eigeninitiative und Einhaltung der Rechtsvorschriften
- Art. 8 Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung
- Art. 9 Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte
- Art. 10 Auskunftsanordnungen
- Art. 11 Kontaktstellen für die Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und den Vorstand
- Art. 12 Kontaktstellen für Nutzer der Dienste
- Art. 13 Gesetzlicher Vertreter
- Art. 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Art. 15 Transparenzberichtspflichten der Anbieter von Vermittlungsdiensten
- Art. 16 Melde- und Abhilfeverfahren
- Art. 17 Begründung
- Art. 18 Meldung des Verdachts auf Straftaten
- Art. 19 Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen
- Art. 20 Internes Beschwerdemanagementsystem
- Art. 21 Außergerichtliche Streitbeilegung
- Art. 22 Vertrauenswürdige Hinweisgeber
- Art. 23 Maßnahmen und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung
- Art. 24 Transparenzberichtspflichten der Anbieter von Online-Plattformen
- Art. 25 Gestaltung und Organisation der Online-Schnittstelle
- Art. 26 Werbung auf Online-Plattformen
- Art. 27 Transparenz der Empfehlungssysteme
- Art. 28 Online-Schutz Minderjähriger
- Art. 29 Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen
- Art. 30 Nachverfolgbarkeit von Unternehmern
- Art. 31 Konformität durch Technikgestaltung
- Art. 32 Recht auf Information
- Art. 33 Sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen
- Art. 34 Risikobewertung
- Art. 35 Risikominderung
- Art. 36 Krisenreaktionsmechanismus
- Art. 37 Unabhängige Prüfung
- Art. 38 Empfehlungssysteme
- Art. 39 Zusätzliche Transparenz der Online-Werbung
- Art. 40 Datenzugang und Kontrolle
- Art. 41 Compliance-Abteilung
- Art. 42 Transparenzberichtspflichten
- Art. 43 Aufsichtsgebühren
- Art. 44 Normen
- Art. 45 Verhaltenskodizes
- Art. 46 Verhaltenskodizes für Online-Werbung
- Art. 47 Verhaltenskodizes in Bezug auf die Barrierefreiheit
- Art. 48 Krisenprotokolle
- Art. 49 Zuständige Behörden und Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 50 Anforderungen an Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 51 Befugnisse der Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 52 Sanktionen
- Art. 53 Beschwerderecht
- Art. 54 Entschädigung
- Art. 55 Tätigkeitsberichte
- Art. 56 Zuständigkeit
- Art. 57 Gegenseitige Amtshilfe
- Art. 58 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 59 Befassung der Kommission
- Art. 60 Gemeinsame Untersuchungen
- Art. 61 Europäisches Gremium für digitale Dienste
- Art. 62 Struktur des Gremiums
- Art. 63 Aufgaben des Gremiums
- Art. 64 Entwicklung von Sachkenntnis und Kapazitäten
- Art. 65 Durchsetzung von Pflichten der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
- Art. 66 Einleitung von Verfahren durch die Kommission und Zusammenarbeit bei Untersuchungen
- Art. 67 Auskunftsverlangen
- Art. 68 Befugnis zur Befragung und Aufnahme von Aussagen
- Art. 69 Befugnis zur Durchführung von Nachprüfungen
- Art. 70 Einstweilige Maßnahmen
- Art. 71 Verpflichtungszusagen
- Art. 72 Überwachungsmaßnahmen
- Art. 73 Nichteinhaltung
- Art. 74 Geldbußen
- Art. 75 Erweiterte Beaufsichtigung von Maßnahmen zur Behebung von Zuwiderhandlungen gegen in Kapitel III Abschnitt 5 festgelegte Pflichten
- Art. 76 Zwangsgelder
- Art. 77 Verjährungsfrist für die Verhängung von Sanktionen
- Art. 78 Verjährungsfrist für die Durchsetzung von Sanktionen
- Art. 79 Anspruch auf rechtliches Gehör und Recht auf Akteneinsicht
- Art. 80 Veröffentlichung von Beschlüssen
- Art. 81 Ermessensnachprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union
- Art. 82 Beschränkung der Anträge auf Akteneinsicht und Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten
- Art. 83 Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Kommission
- Art. 84 Berufsgeheimnis
- Art. 85 Informationsaustauschsystem
- Art. 86 Vertretung
- Art. 87 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 88 Ausschussverfahren
- Art. 89 Änderung der Richtlinie 2000/31/EG
- Art. 90 Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
- Art. 91 Überprüfung
- Art. 92 Bevorstehenden Anwendung für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen.
- Artikel 93 Inkrafttreten und Anwendung
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II
HAFTUNG DER ANBIETER VON VERMITTLUNGSDIENSTEN
KAPITEL III
SORGFALTSPFLICHTEN FÜR EIN TRANSPARENTES UND SICHERES ONLINE-UMFELD
ABSCHNITT 1
Bestimmungen für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten
ABSCHNITT 2
Zusätzliche Bestimmungen für Hostingdiensteanbieter, einschließlich Online-Plattformen
ABSCHNITT 3
Zusätzliche Bestimmungen für Anbieter von Online-Plattformen
ABSCHNITT 4
Bestimmungen für Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen
ABSCHNITT 5
Zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf den Umgang mit systemischen Risiken für Anbieter von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen
ABSCHNITT 6
Sonstige Bestimmungen über Sorgfaltspflichten
KAPITEL IV
UMSETZUNG, ZUSAMMENARBEIT, SANKTIONEN UND DURCHSETZUNG
ABSCHNITT 1
Zuständige Behörden und nationale Koordinatoren für digitale Dienste
ABSCHNITT 2
Zuständigkeit, koordinierte Untersuchungen und Kohärenzmechanismen
ABSCHNITT 3
Europäisches Gremium für digitale Dienste
ABSCHNITT 4
Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
ABSCHNITT 5
Gemeinsame Durchsetzungsbestimmungen
ABSCHNITT 6
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
KAPITEL V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Dark Patterns
- Dienst der Informationsgesellschaft
- Nutzer
- Verbraucher
- in der Union Dienstleistungen anbieten
- wesentliche Verbindung zur Union
- Unternehmer
- Vermittlungsdienst
- reine Durchleitung
- Caching
- Hosting
- rechtswidrige Inhalte
- Online-Plattform
- Online-Suchmaschine
- öffentliche Verbreitung
- Fernabsatzvertrag
- Online-Schnittstelle
- Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort
- Koordinator für digitale Dienste am Bestimmungsort
- aktiver Nutzer einer Online-Plattform
- aktiver Nutzer einer Online-Suchmaschine
- Werbung
- Empfehlungssystem
- Moderation von Inhalten
- allgemeine Geschäftsbedingungen
- Menschen mit Behinderungen
- Umsatz
- Reine Durchleitung
- Caching
- artikel 9
- gemäß 8
- oder 5
- absatz 5
- einer 4
- beschluss 4
- großen 4
- sehr 4
- beschlusses 4
- eines 4
- kommission 3
- wege 3
- eine 3
- einem 3
- nachzukommen 3
- durchschnittlichen 2
- erzielten 2
- geschäftsjahr 2
- angeordnet 2
- vorangegangenen 2
- werden 2
- zwangsgeld 2
- betrag 2
- person 2
- online-suchmaschine 2
- online-plattform 2
- anbieter 2
- kann 2
- andere 2
- enthaltenen 1
- ursprünglichen 1
- für 1
- bindend 1
- erklärt 1
- wurden 1
- falls 1
- zutreffend 1
- darin 1
- ist 1
- anforderungen 1
- aktionsplan 1
- betreffende 1
- verpflichtung 1
- niedrigeren 1
- nachgekommen 1
- durchgesetzt 1
- sollte 1
- endgültigen 1
- einen 1
- zwangsgelds 1
Artikel 76
Zwangsgelder
(1) Die Kommission kann – im Wege eines Beschlusses – gegen den betreffenden Anbieter einer sehr großen Online-Plattform oder einer sehr großen Online-Suchmaschine oder gegebenenfalls eine andere Person gemäß Artikel 67 Absatz 1 ein Zwangsgeld pro Tag bis zu einem Höchstbetrag von 5 % der im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten durchschnittlichen Tageseinnahmen oder des im vorangegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielten durchschnittlichen Jahresumsatzes, berechnet ab dem im Beschluss genannten Tag, verhängen, um ihn/sie dazu zu zwingen,
a) | in Beantwortung eines Beschlusses zum Auskunftsverlangen gemäß Artikel 67 richtige und vollständige Informationen zu übermitteln, |
b) | eine Nachprüfung zu dulden, die die Kommission im Wege eines Beschlusses gemäß Artikel 69 angeordnet hat, |
c) | einem Beschluss nachzukommen, mit dem einstweilige Maßnahmen gemäß Artikel 70 Absatz 1 angeordnet werden, |
d) | Verpflichtungszusagen nachzukommen, die im Wege eines Beschlusses gemäß Artikel 71 Absatz 1 für bindend erklärt wurden, |
e) | einem Beschluss gemäß Artikel 73 Absatz 1 und, falls zutreffend, den darin enthaltenen Anforderungen an den Aktionsplan gemäß Artikel 75 nachzukommen. |
(2) Ist der betreffende Anbieter einer sehr großen Online-Plattform oder einer sehr großen Online-Suchmaschine oder eine andere Person gemäß Artikel 67 Absatz 1 der Verpflichtung nachgekommen, die mit dem Zwangsgeld durchgesetzt werden sollte, kann die Kommission den endgültigen Betrag des Zwangsgelds auf einen niedrigeren Betrag als den in dem ursprünglichen Beschluss festsetzen.
whereas