keyboard_tab Digital Service Act 2022/2065 DE
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- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Geltungsbereich
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 „Reine Durchleitung“
- Art. 5 „Caching“
- Art. 6 Hosting
- Art. 7 Freiwillige Untersuchungen auf Eigeninitiative und Einhaltung der Rechtsvorschriften
- Art. 8 Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung
- Art. 9 Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte
- Art. 10 Auskunftsanordnungen
- Art. 11 Kontaktstellen für die Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und den Vorstand
- Art. 12 Kontaktstellen für Nutzer der Dienste
- Art. 13 Gesetzlicher Vertreter
- Art. 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Art. 15 Transparenzberichtspflichten der Anbieter von Vermittlungsdiensten
- Art. 16 Melde- und Abhilfeverfahren
- Art. 17 Begründung
- Art. 18 Meldung des Verdachts auf Straftaten
- Art. 19 Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen
- Art. 20 Internes Beschwerdemanagementsystem
- Art. 21 Außergerichtliche Streitbeilegung
- Art. 22 Vertrauenswürdige Hinweisgeber
- Art. 23 Maßnahmen und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung
- Art. 24 Transparenzberichtspflichten der Anbieter von Online-Plattformen
- Art. 25 Gestaltung und Organisation der Online-Schnittstelle
- Art. 26 Werbung auf Online-Plattformen
- Art. 27 Transparenz der Empfehlungssysteme
- Art. 28 Online-Schutz Minderjähriger
- Art. 29 Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen
- Art. 30 Nachverfolgbarkeit von Unternehmern
- Art. 31 Konformität durch Technikgestaltung
- Art. 32 Recht auf Information
- Art. 33 Sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen
- Art. 34 Risikobewertung
- Art. 35 Risikominderung
- Art. 36 Krisenreaktionsmechanismus
- Art. 37 Unabhängige Prüfung
- Art. 38 Empfehlungssysteme
- Art. 39 Zusätzliche Transparenz der Online-Werbung
- Art. 40 Datenzugang und Kontrolle
- Art. 41 Compliance-Abteilung
- Art. 42 Transparenzberichtspflichten
- Art. 43 Aufsichtsgebühren
- Art. 44 Normen
- Art. 45 Verhaltenskodizes
- Art. 46 Verhaltenskodizes für Online-Werbung
- Art. 47 Verhaltenskodizes in Bezug auf die Barrierefreiheit
- Art. 48 Krisenprotokolle
- Art. 49 Zuständige Behörden und Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 50 Anforderungen an Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 51 Befugnisse der Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 52 Sanktionen
- Art. 53 Beschwerderecht
- Art. 54 Entschädigung
- Art. 55 Tätigkeitsberichte
- Art. 56 Zuständigkeit
- Art. 57 Gegenseitige Amtshilfe
- Art. 58 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 59 Befassung der Kommission
- Art. 60 Gemeinsame Untersuchungen
- Art. 61 Europäisches Gremium für digitale Dienste
- Art. 62 Struktur des Gremiums
- Art. 63 Aufgaben des Gremiums
- Art. 64 Entwicklung von Sachkenntnis und Kapazitäten
- Art. 65 Durchsetzung von Pflichten der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
- Art. 66 Einleitung von Verfahren durch die Kommission und Zusammenarbeit bei Untersuchungen
- Art. 67 Auskunftsverlangen
- Art. 68 Befugnis zur Befragung und Aufnahme von Aussagen
- Art. 69 Befugnis zur Durchführung von Nachprüfungen
- Art. 70 Einstweilige Maßnahmen
- Art. 71 Verpflichtungszusagen
- Art. 72 Überwachungsmaßnahmen
- Art. 73 Nichteinhaltung
- Art. 74 Geldbußen
- Art. 75 Erweiterte Beaufsichtigung von Maßnahmen zur Behebung von Zuwiderhandlungen gegen in Kapitel III Abschnitt 5 festgelegte Pflichten
- Art. 76 Zwangsgelder
- Art. 77 Verjährungsfrist für die Verhängung von Sanktionen
- Art. 78 Verjährungsfrist für die Durchsetzung von Sanktionen
- Art. 79 Anspruch auf rechtliches Gehör und Recht auf Akteneinsicht
- Art. 80 Veröffentlichung von Beschlüssen
- Art. 81 Ermessensnachprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union
- Art. 82 Beschränkung der Anträge auf Akteneinsicht und Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten
- Art. 83 Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Kommission
- Art. 84 Berufsgeheimnis
- Art. 85 Informationsaustauschsystem
- Art. 86 Vertretung
- Art. 87 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 88 Ausschussverfahren
- Art. 89 Änderung der Richtlinie 2000/31/EG
- Art. 90 Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
- Art. 91 Überprüfung
- Art. 92 Bevorstehenden Anwendung für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen.
- Artikel 93 Inkrafttreten und Anwendung
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II
HAFTUNG DER ANBIETER VON VERMITTLUNGSDIENSTEN
KAPITEL III
SORGFALTSPFLICHTEN FÜR EIN TRANSPARENTES UND SICHERES ONLINE-UMFELD
ABSCHNITT 1
Bestimmungen für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten
ABSCHNITT 2
Zusätzliche Bestimmungen für Hostingdiensteanbieter, einschließlich Online-Plattformen
ABSCHNITT 3
Zusätzliche Bestimmungen für Anbieter von Online-Plattformen
ABSCHNITT 4
Bestimmungen für Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen
ABSCHNITT 5
Zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf den Umgang mit systemischen Risiken für Anbieter von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen
ABSCHNITT 6
Sonstige Bestimmungen über Sorgfaltspflichten
KAPITEL IV
UMSETZUNG, ZUSAMMENARBEIT, SANKTIONEN UND DURCHSETZUNG
ABSCHNITT 1
Zuständige Behörden und nationale Koordinatoren für digitale Dienste
ABSCHNITT 2
Zuständigkeit, koordinierte Untersuchungen und Kohärenzmechanismen
ABSCHNITT 3
Europäisches Gremium für digitale Dienste
ABSCHNITT 4
Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
ABSCHNITT 5
Gemeinsame Durchsetzungsbestimmungen
ABSCHNITT 6
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
KAPITEL V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Dark Patterns
- Dienst der Informationsgesellschaft
- Nutzer
- Verbraucher
- in der Union Dienstleistungen anbieten
- wesentliche Verbindung zur Union
- Unternehmer
- Vermittlungsdienst
- reine Durchleitung
- Caching
- Hosting
- rechtswidrige Inhalte
- Online-Plattform
- Online-Suchmaschine
- öffentliche Verbreitung
- Fernabsatzvertrag
- Online-Schnittstelle
- Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort
- Koordinator für digitale Dienste am Bestimmungsort
- aktiver Nutzer einer Online-Plattform
- aktiver Nutzer einer Online-Suchmaschine
- Werbung
- Empfehlungssystem
- Moderation von Inhalten
- allgemeine Geschäftsbedingungen
- Menschen mit Behinderungen
- Umsatz
- Reine Durchleitung
- Caching
- anzahl 7
- nach 6
- vermittlungsdiensten 6
- gemäß 6
- artikel 5
- über 5
- anordnung 5
- für 5
- meldungen 4
- informationen 4
- einschließlich 4
- anbietern 4
- moderation_von_inhalten 4
- maßnahmen 4
- dieser 3
- denen 3
- berichte 3
- beschwerden 3
- anbieter 3
- geschäftsbedingungen 3
- allgemeinen 3
- inhalte 3
- rechtswidrigen 3
- anbieters 3
- diese 3
- aufgeschlüsselt 3
- oder 3
- artikels 2
- verwendeten 2
- betroffenen 2
- entscheidungen 2
- automatisierter 2
- werden 2
- die 2
- mediandauer 2
- nicht 2
- anordnungen 2
- behörden 2
- mittel 2
- vorliegenden 2
- verständliche 2
- ergriffenen 2
- grundlage 2
- durchgeführte 2
- leicht 2
- online-plattformen 2
- erlassen 2
- durchführungsrechtsakte 2
- sich 2
- zwecke 2
Artikel 15
Transparenzberichtspflichten der Anbieter von Vermittlungsdiensten
(1) Die Anbieter von Vermittlungsdiensten stellen mindestens einmal jährlich in einem maschinenlesbaren Format und auf leicht zugängliche Art und Weise klare, leicht verständliche Berichte über die die von ihnen in dem betreffenden Zeitraum durchgeführte Moderation_von_Inhalten öffentlich zur Verfügung. Diese Berichte enthalten – soweit zutreffend – insbesondere folgende Angaben:
a) | bei Anbietern von Vermittlungsdiensten die Anzahl der von Behörden der Mitgliedstaaten erhaltenen Anordnungen einschließlich der gemäß den Artikeln 9 und 10 erlassenen Anordnungen, aufgeschlüsselt nach der Art der betroffenen rechtswidrigen Inhalte, dem die Anordnung erlassenden Mitgliedstaat und der Medianzeit, die benötigt wurde, um die die Anordnung erlassende Behörde bzw. die anderen in der Anordnung angegebenen Behörden über den Eingang der Anordnung zu unterrichten und der Anordnung nachzukommen; |
b) | bei Hostingdiensteanbietern die Anzahl der nach Artikel 16 gemachten Meldungen, aufgeschlüsselt nach der Art der betroffenen mutmaßlich rechtswidrigen Inhalte, die Anzahl der durch vertrauenswürdige Hinweisgeber übermittelten Meldungen, alle aufgrund der Meldungen ergriffenen Maßnahmen, unterschieden danach, ob dies auf gesetzlicher Grundlage oder gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters erfolgt ist, die Anzahl der ausschließlich automatisch verarbeiteten Meldungen und die Mediandauer bis zur Ergreifung der Maßnahmen; |
c) | bei Anbietern von Vermittlungsdiensten aussagekräftige und verständliche Informationen über die auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführte Moderation_von_Inhalten einschließlich der Nutzung automatisierter Werkzeuge, der Maßnahmen zur Schulung und Unterstützung der für die Moderation_von_Inhalten zuständigen Personen, der Anzahl und Art der ergriffenen Maßnahmen, die sich auf die Verfügbarkeit, Erkennbarkeit und Zugänglichkeit der von den Nutzern bereitgestellten Informationen auswirken, und der Fähigkeit der Nutzer, solche Informationen über den Dienst bereitzustellen, und anderer entsprechender Beschränkungen des Dienstes; die gemeldeten Informationen werden nach der Art der rechtswidrigen Inhalte oder des Verstoßes gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters, nach der zur Aufspürung verwendeten Methode und der Art der angewendeten Beschränkung aufgeschlüsselt; |
d) | bei Anbietern von Vermittlungsdiensten die Anzahl der Beschwerden, die gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über die internen Beschwerdemanagementsysteme und darüber hinaus – bei Anbietern von Online-Plattformen – gemäß Artikel 20 eingegangen sind, die Grundlage dieser Beschwerden, die zu diesen Beschwerden getroffenen Entscheidungen, die bis zur Entscheidung benötigte Mediandauer und die Anzahl der Fälle, in denen diese Entscheidungen rückgängig gemacht wurden. |
e) | die etwaige Verwendung automatisierter Mittel zur Moderation_von_Inhalten, mit einer qualitativen Beschreibung, mit Angabe der genauen Zwecke, mit Indikatoren für die Genauigkeit und mit der möglichen Fehlerquote der bei der Erfüllung dieser Zwecke verwendeten automatisierten Mittel und mit angewandten Schutzvorkehrungen. |
(2) Absatz 1 des vorliegenden Artikels gilt nicht für Anbieter von Vermittlungsdiensten, bei denen es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen gemäß der Empfehlung 2003/361/EG handelt und die nicht als sehr große Online-Plattform im Sinne von Artikel 33 dieser Verordnung gelten.
(3) Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte erlassen, in denen sie Vorlagen für Form, Inhalt und sonstige Einzelheiten der Berichte nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels einschließlich harmonisierter Berichtszeiträume festlegt. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 88 genannten Beratungsverfahren erlassen.
ABSCHNITT 2
Zusätzliche Bestimmungen für Hostingdiensteanbieter, einschließlich Online-Plattformen
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