keyboard_tab Digital Service Act 2022/2065 DE
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- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Geltungsbereich
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 „Reine Durchleitung“
- Art. 5 „Caching“
- Art. 6 Hosting
- Art. 7 Freiwillige Untersuchungen auf Eigeninitiative und Einhaltung der Rechtsvorschriften
- Art. 8 Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung
- Art. 9 Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte
- Art. 10 Auskunftsanordnungen
- Art. 11 Kontaktstellen für die Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und den Vorstand
- Art. 12 Kontaktstellen für Nutzer der Dienste
- Art. 13 Gesetzlicher Vertreter
- Art. 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Art. 15 Transparenzberichtspflichten der Anbieter von Vermittlungsdiensten
- Art. 16 Melde- und Abhilfeverfahren
- Art. 17 Begründung
- Art. 18 Meldung des Verdachts auf Straftaten
- Art. 19 Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen
- Art. 20 Internes Beschwerdemanagementsystem
- Art. 21 Außergerichtliche Streitbeilegung
- Art. 22 Vertrauenswürdige Hinweisgeber
- Art. 23 Maßnahmen und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung
- Art. 24 Transparenzberichtspflichten der Anbieter von Online-Plattformen
- Art. 25 Gestaltung und Organisation der Online-Schnittstelle
- Art. 26 Werbung auf Online-Plattformen
- Art. 27 Transparenz der Empfehlungssysteme
- Art. 28 Online-Schutz Minderjähriger
- Art. 29 Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen
- Art. 30 Nachverfolgbarkeit von Unternehmern
- Art. 31 Konformität durch Technikgestaltung
- Art. 32 Recht auf Information
- Art. 33 Sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen
- Art. 34 Risikobewertung
- Art. 35 Risikominderung
- Art. 36 Krisenreaktionsmechanismus
- Art. 37 Unabhängige Prüfung
- Art. 38 Empfehlungssysteme
- Art. 39 Zusätzliche Transparenz der Online-Werbung
- Art. 40 Datenzugang und Kontrolle
- Art. 41 Compliance-Abteilung
- Art. 42 Transparenzberichtspflichten
- Art. 43 Aufsichtsgebühren
- Art. 44 Normen
- Art. 45 Verhaltenskodizes
- Art. 46 Verhaltenskodizes für Online-Werbung
- Art. 47 Verhaltenskodizes in Bezug auf die Barrierefreiheit
- Art. 48 Krisenprotokolle
- Art. 49 Zuständige Behörden und Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 50 Anforderungen an Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 51 Befugnisse der Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 52 Sanktionen
- Art. 53 Beschwerderecht
- Art. 54 Entschädigung
- Art. 55 Tätigkeitsberichte
- Art. 56 Zuständigkeit
- Art. 57 Gegenseitige Amtshilfe
- Art. 58 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 59 Befassung der Kommission
- Art. 60 Gemeinsame Untersuchungen
- Art. 61 Europäisches Gremium für digitale Dienste
- Art. 62 Struktur des Gremiums
- Art. 63 Aufgaben des Gremiums
- Art. 64 Entwicklung von Sachkenntnis und Kapazitäten
- Art. 65 Durchsetzung von Pflichten der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
- Art. 66 Einleitung von Verfahren durch die Kommission und Zusammenarbeit bei Untersuchungen
- Art. 67 Auskunftsverlangen
- Art. 68 Befugnis zur Befragung und Aufnahme von Aussagen
- Art. 69 Befugnis zur Durchführung von Nachprüfungen
- Art. 70 Einstweilige Maßnahmen
- Art. 71 Verpflichtungszusagen
- Art. 72 Überwachungsmaßnahmen
- Art. 73 Nichteinhaltung
- Art. 74 Geldbußen
- Art. 75 Erweiterte Beaufsichtigung von Maßnahmen zur Behebung von Zuwiderhandlungen gegen in Kapitel III Abschnitt 5 festgelegte Pflichten
- Art. 76 Zwangsgelder
- Art. 77 Verjährungsfrist für die Verhängung von Sanktionen
- Art. 78 Verjährungsfrist für die Durchsetzung von Sanktionen
- Art. 79 Anspruch auf rechtliches Gehör und Recht auf Akteneinsicht
- Art. 80 Veröffentlichung von Beschlüssen
- Art. 81 Ermessensnachprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union
- Art. 82 Beschränkung der Anträge auf Akteneinsicht und Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten
- Art. 83 Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Kommission
- Art. 84 Berufsgeheimnis
- Art. 85 Informationsaustauschsystem
- Art. 86 Vertretung
- Art. 87 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 88 Ausschussverfahren
- Art. 89 Änderung der Richtlinie 2000/31/EG
- Art. 90 Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
- Art. 91 Überprüfung
- Art. 92 Bevorstehenden Anwendung für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen.
- Artikel 93 Inkrafttreten und Anwendung
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II
HAFTUNG DER ANBIETER VON VERMITTLUNGSDIENSTEN
KAPITEL III
SORGFALTSPFLICHTEN FÜR EIN TRANSPARENTES UND SICHERES ONLINE-UMFELD
ABSCHNITT 1
Bestimmungen für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten
ABSCHNITT 2
Zusätzliche Bestimmungen für Hostingdiensteanbieter, einschließlich Online-Plattformen
ABSCHNITT 3
Zusätzliche Bestimmungen für Anbieter von Online-Plattformen
ABSCHNITT 4
Bestimmungen für Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen
ABSCHNITT 5
Zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf den Umgang mit systemischen Risiken für Anbieter von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen
ABSCHNITT 6
Sonstige Bestimmungen über Sorgfaltspflichten
KAPITEL IV
UMSETZUNG, ZUSAMMENARBEIT, SANKTIONEN UND DURCHSETZUNG
ABSCHNITT 1
Zuständige Behörden und nationale Koordinatoren für digitale Dienste
ABSCHNITT 2
Zuständigkeit, koordinierte Untersuchungen und Kohärenzmechanismen
ABSCHNITT 3
Europäisches Gremium für digitale Dienste
ABSCHNITT 4
Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
ABSCHNITT 5
Gemeinsame Durchsetzungsbestimmungen
ABSCHNITT 6
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
KAPITEL V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Dark Patterns
- Dienst der Informationsgesellschaft
- Nutzer
- Verbraucher
- in der Union Dienstleistungen anbieten
- wesentliche Verbindung zur Union
- Unternehmer
- Vermittlungsdienst
- reine Durchleitung
- Caching
- Hosting
- rechtswidrige Inhalte
- Online-Plattform
- Online-Suchmaschine
- öffentliche Verbreitung
- Fernabsatzvertrag
- Online-Schnittstelle
- Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort
- Koordinator für digitale Dienste am Bestimmungsort
- aktiver Nutzer einer Online-Plattform
- aktiver Nutzer einer Online-Suchmaschine
- Werbung
- Empfehlungssystem
- Moderation von Inhalten
- allgemeine Geschäftsbedingungen
- Menschen mit Behinderungen
- Umsatz
- Reine Durchleitung
- Caching
- oder 41
- informationen 20
- eine 16
- einer 11
- einem 11
- eines 10
- nutzer 10
- einen 8
- für 6
- ihrer 6
- person 5
- online-plattform 5
- werden 5
- vermittlungsdiensten 5
- nicht 5
- nutzern 5
- dieser 5
- anbieters 4
- anderen 4
- online-schnittstelle 4
- auftrag 4
- artikel 4
- tätigkeit 4
- richtlinie 4
- sinne 4
- natürliche 4
- nutzers 3
- davon 3
- mitgliedstaats 3
- dienst 3
- dienste 3
- anbieter 3
- mitgliedstaaten 3
- auch 3
- sind 3
- dienstes 3
- funktion 3
- kommunikationsnetz 3
- bereitgestellte 3
- jede 3
- andere 3
- websites 3
- verordnung 3
- besteht 3
- darin 3
- wird 3
- zwecke 3
- juristische 3
- vermittlungsdienst 3
- bereitgestellt 2
Artikel 3
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
a) | „ Dienst_der_Informationsgesellschaft“ einen Dienst im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535; |
b) | „ Nutzer“ jede natürliche oder juristische Person, die einen Vermittlungsdienst in Anspruch nimmt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen; |
c) | „ Verbraucher“ jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen; |
d) | „ in_der_Union_Dienstleistungen_anbieten“ die Schaffung der Möglichkeit für natürliche oder juristische Personen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zur Nutzung der Dienste eines Anbieters von Vermittlungsdiensten, der eine wesentliche_Verbindung_zur_Union hat; |
e) | „ wesentliche_Verbindung_zur_Union“ eine Verbindung eines Anbieters von Vermittlungsdiensten mit der Union entweder aufgrund seiner Niederlassung in der Union oder anhand besonderer faktischer Kriterien wie
|
f) | „ Unternehmer“ jede natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob sie in privatem oder öffentlichem Eigentum steht, die für die Zwecke ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit entweder selbst oder durch eine andere in ihrem Namen oder Auftrag handelnde Person tätig wird; |
g) | „ Vermittlungsdienst“ eine der folgenden Dienstleistungen der Informationsgesellschaft:
|
h) | „ rechtswidrige_Inhalte“ alle Informationen, die als solche oder durch ihre Bezugnahme auf eine Tätigkeit, einschließlich des Verkaufs von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen, nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen, ungeachtet des genauen Gegenstands oder der Art der betreffenden Rechtsvorschriften; |
i) | „ Online-Plattform“ einen Hostingdienst, der im Auftrag eines Nutzers Informationen speichert und öffentlich verbreitet, sofern es sich bei dieser Tätigkeit nicht nur um eine unbedeutende und reine Nebenfunktion eines anderen Dienstes oder um eine unbedeutende Funktion des Hauptdienstes handelt, die aus objektiven und technischen Gründen nicht ohne diesen anderen Dienst genutzt werden kann, und sofern die Integration der Funktion der Nebenfunktion oder der unbedeutenden Funktion in den anderen Dienst nicht dazu dient, die Anwendbarkeit dieser Verordnung zu umgehen; |
j) | „ Online-Suchmaschine“ einen Vermittlungsdienst, der es Nutzern ermöglicht, in Form eines Stichworts, einer Spracheingabe, einer Wortgruppe oder einer anderen Eingabe Anfragen einzugeben, um prinzipiell auf allen Websites oder auf allen Websites in einer bestimmten Sprache eine Suche zu einem beliebigen Thema vorzunehmen und Ergebnisse in einem beliebigen Format, in dem Informationen im Zusammenhang mit dem angeforderten Inhalt zu finden sind, angezeigt zu bekommen; |
k) | „ öffentliche_Verbreitung“ die Bereitstellung von Informationen für eine potenziell unbegrenzte Zahl von Dritten im Auftrag des Nutzers, der die Informationen bereitgestellt hat; |
l) | „ Fernabsatzvertrag“ einen Fernabsatzvertrag im Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Richtlinie 2011/83/EU; |
m) | „ Online-Schnittstelle“ eine Software, darunter auch Websites oder Teile davon sowie Anwendungen, einschließlich Mobil-Apps; |
n) | „ Koordinator_für_digitale_Dienste_am_Niederlassungsort“ den Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats, in dem sich der Hauptsitz eines Anbieters eines Vermittlungsdienstes befindet oder in dem sein gesetzlicher Vertreter ansässig oder niedergelassen ist; |
o) | „ Koordinator_für_digitale_Dienste_am_Bestimmungsort“ den Koordinator für digitale Dienste eines Mitgliedstaats, in dem der Vermittlungsdienst erbracht wird; |
p) | „aktiver Nutzer einer Online-Plattform“ einen Nutzer des Dienstes, der eine Online-Plattform nutzt, indem er die Online-Plattform damit beauftragt, Informationen zur Verfügung zu stellen, oder der den Inhalten der Online-Plattform ausgesetzt ist, die diese zur Verfügung stellt und über ihre Online-Schnittstelle verbreitet; |
q) | „aktiver Nutzer einer Online-Suchmaschine“ einen Nutzer des Dienstes, der eine Suchanfrage an eine Online-Suchmaschine stellt und dem auf ihrer Online-Schnittstelle dargestellten indexierten Informationen ausgesetzt ist; |
r) | „ Werbung“ Informationen, die dazu bestimmt sind, die Botschaft einer juristischen oder natürlichen Person zu verbreiten, unabhängig davon, ob damit gewerbliche oder nichtgewerbliche Zwecke verfolgt werden, und die von einer Online-Plattform auf ihrer Online-Schnittstelle gegen Entgelt speziell zur Bekanntmachung dieser Informationen dargestellt werden; |
s) | „ Empfehlungssystem“ ein vollständig oder teilweise automatisiertes System, das von einer Online-Plattform verwendet wird, um auf ihrer Online-Schnittstelle den Nutzern bestimmte Informationen vorzuschlagen oder diese Informationen zu priorisieren, auch infolge einer vom Nutzer veranlassten Suche, oder das auf andere Weise die relative Reihenfolge oder Hervorhebung der angezeigten Informationen bestimmt; |
t) | „ Moderation_von_Inhalten“ die – automatisierten oder nicht automatisierten – Tätigkeiten der Anbieter von Vermittlungsdiensten, mit denen insbesondere rechtswidrige_Inhalte oder Informationen, die von Nutzern bereitgestellt werden und mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters unvereinbar sind, erkannt, festgestellt und bekämpft werden sollen, darunter auch Maßnahmen in Bezug auf die Verfügbarkeit, Anzeige und Zugänglichkeit der rechtswidrigen Inhalte oder Informationen, z. B. Herabstufung, Demonetisierung, Sperrung des Zugangs oder Entfernung, oder in Bezug auf die Fähigkeit der Nutzer, solche Informationen bereitzustellen, z. B. Schließung oder Aussetzung des Kontos eines Nutzers; |
u) | „ allgemeine_Geschäftsbedingungen“ alle Klauseln, ungeachtet ihrer Bezeichnung oder Form, die die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter von Vermittlungsdiensten und den Nutzern regeln; |
v) | „ Menschen_mit_Behinderungen“ Menschen_mit_Behinderungen gemäß Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates (38); |
w) | „kommerzielle Kommunikation" kommerzielle Kommunikation im Sinne von Artikel 2 Buchstabe f der Richtlinie 2000/31/EG; |
x) | „ Umsatz“ die von einem Unternehmen im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (39) erzielten Umsätze. |
KAPITEL II
HAFTUNG DER ANBIETER VON VERMITTLUNGSDIENSTEN
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