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keyboard_tab Data Act 2023/2854 DE
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index sind:
- 1 Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- 6 Artikel 2 Begriffsbestimmungen
- 3 Artikel 3 Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer
- 5 Artikel 4 Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten
- 3 Artikel 5 Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte
- 2 Artikel 6 Pflichten Dritter, die Daten auf Verlangen des Nutzers erhalten
- 1 Artikel 7 Umfang der Pflichten zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
- 1 Artikel 8 Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen
- 1 Artikel 9 Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten
- 2 Artikel 10 Streitbeilegung
- 1 Artikel 11 Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten
- 1 Artikel 12 Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
- 5 Artikel 13 Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einem anderen Unternehmen einseitig auferlegt werden
- 2 Artikel 15 Außergewöhnliche Notwendigkeit der Datennutzung
- 3 Artikel 17 Datenbereitstellungsverlangen
- 2 Artikel 18 Erfüllung von Datenverlangen
- 5 Artikel 19 Pflichten öffentlicher Stellen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Einrichtungen der Union
- 3 Artikel 21 Weitergabe von im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Notwendigkeiten erhaltenen Daten an Forschungseinrichtungen oder statistische Ämter
- 1 Artikel 22 Amtshilfe und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- 1 Artikel 25 Vertragsklauseln für den Wechsel
- 2 Artikel 26 Informationspflicht der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten
- 5 Artikel 30 Technische Aspekte des Wechsels
- 6 Artikel 32 Staatlicher Zugang und staatliche Übermittlung im internationalen Umfeld
- 6 Artikel 33 Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen Datenräumen
- 1 Artikel 35 Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten
- 6 Artikel 36 Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von Datenweitergabevereinbarungen
- 8 Artikel 37 Zuständige Behörden und Datenkoordinatoren
- 1 Artikel 38 Recht auf Beschwerde
- 1 Artikel 40 Sanktionen
- 1 Artikel 42 Rolle des EDIB
- 1 Artikel 44 Andere Rechtsakte der Union zur Regelung von Rechten und Pflichten in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung
- 1 Artikel 45 Ausübung der Befugnisübertragung
- 2 Artikel 49 Bewertung und Überprüfung
- Artikel 50 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II
DATENWEITERGABE VON UNTERNEHMEN AN VERBRAUCHER UND ZWISCHEN UNTERNEHMEN
KAPITEL III
PFLICHTEN DER DATENINHABER, DIE GEMÄSS DEM UNIONSRECHT VERPFLICHTET sind, DATEN BEREITZUSTELLEN
KAPITEL IV
MISSBRÄUCHLICHE VERTRAGSKLAUSELN IN BEZUG AUF DEN DATENZUGANG UND DIE DATENNUTZUNG ZWISCHEN UNTERNEHMEN
KAPITEL V
BEREITSTELLUNG VON DATEN FÜR ÖFFENTLICHE STELLEN, DIE KOMMISSION, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK UND EINRICHTUNGEN DER UNION WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER NOTWENDIGKEIT
KAPITEL VI
WECHSEL ZWISCHEN DATENVERARBEITUNGSDIENSTEN
KAPITEL VII
UNRECHTMÄSSIGER STAATLICHER ZUGANG ZU UND UNRECHTMÄSSIGE STAATLICHE ÜBERMITTLUNG VON NICHT-PERSONENBEZOGENEN DATEN IM INTERNATIONALEN UMFELD
KAPITEL VIII
INTEROPERABILITÄT
KAPITEL IX
ANWENDUNG UND DURCHSETZUNG
KAPITEL X
SCHUTZRECHT SUI GENERIS NACH DER RICHTLINIE 96/9/EG
KAPITEL XI
SCHLUSSBESTIMMUNGEN