keyboard_tab Fair Advertising 2006/0114 DE
BG CS DA DE EL EN ES ET FI FR GA HR HU IT LV LT MT NL PL PT RO SK SL SV print pdf
- oder 15
- waren 6
- artikel 5
- dienstleistungen 4
- eines 4
- zwischen 3
- mitbewerbers 3
- nicht 3
- eine 3
- ursprungsbezeichnung 2
- handelsnamen 2
- einer 2
- marke 2
- unlautere 2
- über 2
- gleichen 2
- ware 2
- dienstleistung 2
- richtlinie 2
- unterscheidungszeichen 2
- vergleicht 2
- sinne 2
- werbenden 2
- denen 2
- verunglimpft 1
- bezieht 1
- sich 1
- jedem 1
- herabgesetzt 1
- verhältnisse 1
- fall 1
- tätigkeiten 1
- noch 1
- andere 1
- anderer 1
- bezeichnung 1
- begründet 1
- sonstigen 1
- warennamen 1
- warenzeichen 1
- mitbewerber 1
- einem 1
- gewerbetreibenden 1
- verwechslungsgefahr 1
- keine 1
- geschütztem 1
- nutzt 1
- geschützter 1
- nachahmung 1
- imitation 1
Artikel 4
Vergleichende Werbung gilt, was den Vergleich anbelangt, als zulässig, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
a) | Sie ist nicht irreführend im Sinne der Artikel 2 Buchstabe b, Artikel 3 und Artikel 8 Absatz 1 der vorliegenden Richtlinie oder im Sinne der Artikel 6 und 7 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (7); |
b) | sie vergleicht Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung; |
c) | sie vergleicht objektiv eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften dieser Waren und Dienstleistungen, zu denen auch der Preis gehören kann; |
d) | durch sie werden weder die Marken, die Handelsnamen oder andere Unterscheidungszeichen noch die Waren, die Dienstleistungen, die Tätigkeiten oder die Verhältnisse eines Mitbewerbers herabgesetzt oder verunglimpft; |
e) | bei Waren mit Ursprungsbezeichnung bezieht sie sich in jedem Fall auf Waren mit der gleichen Bezeichnung; |
f) | sie nutzt den Ruf einer Marke, eines Handelsnamens oder anderer Unterscheidungszeichen eines Mitbewerbers oder der Ursprungsbezeichnung von Konkurrenzerzeugnissen nicht in unlauterer Weise aus; |
g) | sie stellt nicht eine Ware oder eine Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer Ware oder Dienstleistung mit geschützter Marke oder geschütztem Handelsnamen dar; |
h) | sie begründet keine Verwechslungsgefahr bei den Gewerbetreibenden, zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den Warenzeichen, Warennamen, sonstigen Kennzeichen, Waren oder Dienstleistungen des Werbenden und denen eines Mitbewerbers. |
whereas